„Hass im Netz“ soll ab 2021 schnell geahndet werden können

Internet-User und Userinnen sollen sich künftig einfach, schnell und (vorerst) kostenfrei gegen Hasspostings, Bedrohungen und Bloßstellung in Online-Foren wehren können. Die Ministerinnen Alma Zadic (Grüne) sowie Karoline Edtstadler und Susanne Raab (beide ÖVP) haben dafür in langen Verhandlungen ein großes Gesetzespaket geschnürt, das die großen Plattformen in die Verantwortung nimmt.

Die am Donnerstag präsentierten Begutachtungsentwürfe gegen „Hass im Netz“ sehen einerseits neue Möglichkeiten für Betroffene vor: Sie können mit einem Formblatt die Ausforschung von Tätern durch das Gericht anstoßen und mit einem neuen zivilrechtlichen Mandatsverfahren bei offensichtlichen Verstößen binnen weniger Tage die Löschung von „Hasspostings“ erreichen. Die ersten drei Jahre ist das Verfahren für sie kostenfrei. Einschlägige Strafbestimmungen (Cybermobbing, Verhetzung) werden nachgeschärft, außerdem wird auch „Upskirting“ – also unbefugte Bildaufnahmen des Intimbereichs – mit bis zu einem Jahr Haft strafbar.

Andererseits werden große Plattformen (mehr als 100.000 User oder mehr als 500.000 Euro Jahresumsatz) in die Verantwortung genommen: Sie müssen den Usern effektives Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte ermöglichen – mit einem einfach zugänglichen Verfahren, Löschung binnen 24 Stunden bei offenkundigem Verstoß bzw. binnen sieben Tagen bei nötiger Prüfung sowie der Nominierung einer Ansprechperson für Behörden und Gerichte. Sind Nutzer mit dem Verfahren unzufrieden, können sie sich an die Medienbehörde KommAustria wenden. Diese kann bei wiederholten Verstößen Geldbußen bis zu 10 Mio. Euro verhängen – und diese notfalls eintreiben, indem sie inländische Zahlungen (etwa für Werbung) an ausländische Unternehmen „abfängt“.

Mit dem Paket werde klargestellt, dass „das Internet kein rechtsfreier Raum ist, auch hier gilt unser Rechtsstaat“, betonte Justizministerin Zadic. Profitieren würden davon „viele viele junge Frauen, die online politisch aktiv sind“. Einen „Meilenstein“ für Frauen sieht auch die Ministerin Raab. Zwei Drittel aller 18- bis 23-jährigen Frauen (dreimal mehr als junge Männer) seien Opfer von Bedrohungen, Herabwürdigungen oder bloßstellenden Bildaufnahmen im Netz. Sie sollen ermutigt werden, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Bisher wurden sie oft von den Kosten abgehalten – eine Unterlassungsklage können bald einmal 10.000 Euro kosten, merkte Grünen-Klubobfrau Sigi Maurer an, selbst durch die „leidige Geschichte mit dem Bierwirt“ Betroffene.

Häufig scheitert ein Vorgehen gegen Hasspostings schon daran, dass man keine Möglichkeit der Beschwerde findet – oder man den Täter selbst mühsam und aufwendig ausforschen müsste. Das alles soll wesentlich einfacher werden – indem man mit der neuen Plattformverantwortlichkeit „völlig neue Wege“ beschreitet“, verwies Edtstadler auf den von ihrem Verfassungsministerium beigesteuerten Teil des Pakets.

Da aber die Meinungsfreiheit gewahrt bleiben müsse, beziehe man nur die großen Plattformen ein – und nicht gewinnorientierte Web-Enzyklopädien (wie Wikipedia) sowie Handelsplattformen (willhaben) sind auch ausgenommen. Dass Zeitungs-Foren ebenfalls nicht unter die neue Plattformverantwortlichkeit fallen, begründete Edtstadler damit, dass sie ohnehin schon erhöhte Löschpflichten hätten.

Aber es sind auch Änderungen im Mediengesetz geplant: Die Schadenersatzansprüche für Personen, die durch Medien in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt werden, werden von derzeit maximal 50.000 Euro auf künftig 100.000 Euro (bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die journalistische Sorgfalt) angehoben. Außerdem können künftig auch Arbeitgeber gegen Medien vorgehen, wenn unzulässige Berichte über bzw. Hasspostings gegen deren Mitarbeiter das Ansehen der Firma schädigen. Das aus drei Teilen bestehende Paket mit all diesen Regelungen geht vorerst einmal für sechs Wochen in Begutachtung und soll mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten.

Die ersten Reaktionen fielen nicht allzu begeistert aus – vor allem seitens der Oppositionsparteien. SPÖ und FPÖ kritisierten umgehend, dass die Verantwortung zur Löschung beanstandeter Inhalte letztlich wieder bei den großen Online-Konzernen liege. NEOS begrüßten das Gesetz grundsätzlich, vermissen aber die Zielgenauigkeit. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und die Beratungsstelle ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) begrüßten grundsätzlich die geplanten Maßnahmen, pochten aber darauf, dass die Meinungsfreiheit zu wahren sei. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works kritisierte vor allem das Fehlen von Ausnahmen für kleinere Plattformen.

Der Entwurf für ein Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ geht nicht nur in Österreich erst einmal in Begutachtung, sondern muss wegen der Relevanz für den europäischen Binnenmarkt auch ein EU-Notifizierungsverfahren durchwandern. Die dreimonatige Frist läuft auf EU-Ebene zeitgleich mit Bemühungen der Union, einheitliche Regelungen für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen.