Kurz-Kritik an Einreiseverbot für Wehrschütz von der Ukraine

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) teilt die Kritik von Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) an dem von der Ukraine verhängten Einreiseverbot gegen ORF-Korrespondent Christian Wehrschütz. Kneissl hatte das Verbot als „in Europa inakzeptabler Akt der Zensur“ verurteilt. „Der Bundeskanzler teilt die Meinung der Außenministerin in dieser Causa“, so das Bundeskanzleramt am Freitag auf APA-Anfrage.

Kurz werde „eng abgestimmt mit dem Außenministerium“ vorgehen, hieß es weiter. Die ukrainischen Behörden werfen dem österreichischen Journalisten eine „bewusste Verletzung der ukrainischen Staatsgrenze“, „Beteiligung an Rechtfertigungsversuchen der (russischen, Anm.) Annexion der Krim“ sowie „antiukrainische Propaganda“ vor.

Der ukrainische Botschafter Olexander Scherba hatte Mitte Februar die Verweigerung einer Frontgebietsakkreditierung für den Korrespondenten mit ORF-Dreharbeiten auf der umstrittenen Krim-Brücke im vergangenen Sommer begründet. Eigenen Angaben zufolge hatte Wehrschütz die Brücke zwischen der völkerrechtswidrig annektierten Halbinsel und dem russischen Festland damals jedoch nicht befahren und sich an alle ukrainischen Gesetze gehalten.

Im Ö1-„Journal“ betonte Wehrschütz am Freitag, den Bescheid, der ihm noch nicht vorliege, zu prüfen und dann das Einreiseverbot „mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen“ zu wollen. Er verwies darauf, dass er über einen legalen Aufenthaltstitel bis Ende Juni dieses Jahres verfüge.

Die Vorwürfe gegen ihn bezeichnete der Journalist als „abstrus“. „Ich nehme an, dass die jetzige Führung der Ukraine eine Rechtfertigung sucht, um mich draußen zu halten, weil man mit kritischer Medienberichterstattung über Medienfreiheit, über Skandale beim Rüstungseinkauf während des Krieges nicht zufrieden ist.“ Er sprach von „Nervosität“ in der Ukraine vor den Präsidentschaftswahlen. Wehrschütz kündigte an, über die Wahlen am 31. März trotz allem von Österreich aus zu berichten.

Der ORF-Redakteursrat protestiert „schärfstens“ gegen das Einreiseverbot von Wehrschütz. „Die Verhinderung der freien Berichterstattung ist undemokratisch und ein Mittel der Zensur“, hieß es. Die Verweigerung einer Akkreditierung und die Verhängung eines Einreiseverbotes sei „eine unzulässige Einschränkung der journalistischen Arbeit und der Medienfreiheit. Unter längst entkräfteten Vorwänden einem Journalisten die Arbeit unmöglich zu machen, ist eines Rechtsstaates unwürdig.“ Die Berichterstattung als eine „Bedrohung der nationalen Sicherheit“ zu sehen, sei ein Vorwurf, der sich von selbst richte. 

Der Redakteursrat forderte eine sofortige Aufhebung des Einreiseverbots. Jeder Versuch von Zensur und Einschränkung der freien Berichterstattung sei „ganz klar unvereinbar mit den pro-europäischen Werten, denen sich die Ukraine verpflichtet hat“.