„Ö1 gehört gehört“ – Sender darf Slogan unbegrenzt verwenden
Ö1 darf seinen Slogan „Ö1 gehört gehört“ zeitlich unbegrenzt verwenden. Die Werbeagentur Demner, Merlicek und Bergmann, die die Kampagne entwickelt hatte, scheiterte mit ihrer Klage gegen den ORF. Der Oberste Gerichtshof bestätigte bereits im vergangenen Jahr die Entscheidung der Vorinstanzen. Erfinder des Werbespruchs ist Autor Wolf Haas, der in den 1990er-Jahren für die Agentur arbeitete.
Die ersten Instanzen wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass die ergänzende Vertragsauslegung „zwingend zu dem Ergebnis“ führe, dass dem ORF das zeitlich unbegrenzte Werknutzungsrecht an dem Slogan übertragen worden sei, zumal die Nutzung des Slogans jahrzehntelang widerspruchslos geduldet worden sei, heißt es in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Medien und Recht“. Der OGH bestätigte diese Ansicht Ende des vergangenen Jahres, indem er die von der Werbeagentur eingebrachte außerordentliche Revision zurückwies, wie auch das „Presse“-Rechtspanorama berichtete.
Der ORF hatte Demner, Merlicek und Bergmann 1995 mit der Entwicklung einer Imagekampagne für Ö1 beauftragt. Kern der Kampagne war der von Haas erfundene Slogan „Ö1 gehört gehört“. Die Werbeagentur ließ sich die urheberrechtlichen Verwertungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Eigentumsrechte von Haas übertragen. Ö1 verwendete den Slogan nach Ablauf der Kampagne weiter, DMB stellte keine weiteren Forderungen deswegen. Erst 2016, als der ORF eine neue Kampagne rund um „Ö1 gehört gehört“ ausschrieb, teilte die Werbeagentur dem ORF mit, dass er ihrer Ansicht nach nicht die dauerhaften Rechte erworben habe und klagte.