ÖVP will 7-Tage-Regel für Beiträge in der TVthek abschaffen

Die ÖVP bringt im Wahlkampf ein medienpolitisches Thema aufs Tapet. In einer Aussendung bekräftigt die Partei das Vorhaben, die 7-Tage-Regel für die ORF-TVthek abzuschaffen. Die TVthek soll außerdem in einen Österreich-Player integriert werden, der allen österreichischen Medienunternehmen offen stehen und „Ö-Tube“ heißen soll. Die SPÖ zeigte sich höchst interessiert, die FPÖ reagierte mit Hohn.

Dass die mit öffentlichen Mitteln produzierten Inhalte nur sieben Tage in der ORF-TVthek online verfügbar sind, entspreche nicht mehr den Anforderungen einer digitalen Medienwelt von heute, heißt es in der Aussendung.

Außerdem forciert die ÖVP eine gemeinsame Vermarkungsplattform der heimischen Medien, in die auch die TVthek integriert werden soll. Der geplante Österreich-Player soll nach Ansicht der ÖVP nicht nur dem ORF, sondern auch allen anderen österreichischen Medienunternehmen offenstehen, die sie auch von Beginn an mitgestalten können sollen. Auch der wirtschaftliche Erfolg des „Ö-Players“ solle allen teilnehmenden Medienunternehmen zu Gute kommen. Betreiber der Plattform soll nicht der ORF sein.

Auf der Plattform, den die ÖVP „Ö-Tube“ nennen will, sollen mediale Inhalte ohne Beschränkung zugänglich sein. „Wir wollen die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen und auch das ORF-Gesetz in der nächsten Legislaturperiode dahingehend abändern“, heißt es.

Auch die SPÖ hält die 7-Tage-Regelung für die ORF-TVthek für „anachronistisch“ – und hat die Forderung nach deren Abschaffung auch in ihr Medienpapier aufgenommen. SPÖ-Mediensprecher Thomas Drozda nannte die diesbezügliche Forderung der ÖVP für „äußerst begrüßenswert“. Auch für eine gemeinsame Content-Plattform sprach er sich aus.

Leicht höhnisch reagierte die FPÖ auf die ÖVP-Forderung, die Sieben-Tage-Regel für die ORF-TVthek abzuschaffen: „Na bumm“, hieß erklärte Mediensprecher Hans-Jörg Jenewein. Das sei doch in den Verhandlungen zum ORF-Gesetz von Anfang an Konsens – inklusive SPÖ – gewesen. Aber es habe „durch die mutwillige Sprengung der Regierung“ nicht mehr umgesetzt werden können.