Verfahren gegen Einreiseverbot von Wehrschütz eingestellt

Ein Kiewer Gericht hat am 12. Juni ein von ORF-Korrespondent Christian Wehrschütz angestrengtes Verfahren eingestellt, mit dem dieser gegen ein im März verhängtes, jedoch im April wieder aufgehobenes Einreiseverbot in die Ukraine vorgehen wollte. Der Beschluss wurde am Wochenende veröffentlicht. Eine zweite Klage von Wehrschütz gegen den Geheimdienst SBU läuft laut Gerichtsregister indes noch.

Hintergrund der Einstellung des Verwaltungsverfahrens, welches aus Sicht des Klägers das vom SBU verhängte Einreiseverbot für illegal erklären hätte sollen sowie zu seiner Aufhebung hätten führen sollen, war laut dem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss ein Antrag von Wehrschütz‘ Rechtsvertretern. Das Verwaltungsgericht der Stadt Kiew stimmte zu und stellte ein. Die Klage selbst hatte freilich im Zusammenhang mit der Aufhebung des Einreiseverbots, die wenige Tage vor dem zweiten Durchgang der ukrainischen Präsidentschaftswahlen erfolgt war, ihre unmittelbare Relevanz verloren.

Eine weitere Klage von Wehrschütz gegen den SBU, in der auch eine Ukrainerin namens Walentina J. als Beteiligte geführt wird, ist laut ukrainischem Gerichtsregister jedoch beim Verwaltungsgericht von Kiew weiterhin anhängig. In der veröffentlichten Kurzzusammenfassung ist davon die Rede, dass sich die Klage auf „Lebensbedrohung“ bezieht und eine Untätigkeit des SBU beendet werden soll. Christian Wehrschütz selbst konnte der APA am Wochenende nichts zum Stand und Inhalt dieser Klage mitteilen, naheliegend ist jedoch ein Zusammenhang mit einer offiziellen Begründung des temporären Einreiseverbots.

„Wir erinnern daran, dass Christian Wehrschütz in seinem Interview von vorhandenen Bedrohungen für sein Leben in der Ukraine gesprochen hat. Um mögliche Provokationen während des Aufenthalts des österreichischen Journalisten in unserem Land zu verhindern, hat der SBU im Einklang mit den Gesetzen beschlossen, ihm die Einreise zu verbieten“, hatte der Geheimdienst im März begründet. Anfang April hieß es dann, dass die Entscheidungsgründe für das Einreiseverbot weggefallen seien.