Viele kritische Stellungnahmen zu Journalismusförderung

Mit Montag hat die Möglichkeit geendet, zur geplanten Qualitätsjournalismusförderung und den verschärften Transparenzbestimmungen bei Werbeschaltungen der öffentlichen Hand eine Stellungnahme abzugeben. Viele Interessensvertreter stoßen sich an der Exklusion von Wissenschaftsberichterstattung als Förderkriterium. Auch werden die Förderhürden für Onlinemedien als zu hoch erachtet. Auf Unverständnis stößt, warum keine Obergrenze für das Volumen bei Inseraten vorgesehen ist.

Die mit 20 Mio. Euro dotierte Qualitätsjournalismusförderung soll an Print- und Onlinemedien fließen, wobei 15 Mio. Euro für die Förderung journalistischer Arbeitsplätze vorgesehen sind. Dabei ist die zentrale Größe die Anzahl der hauptberuflichen Journalisten. Zusatzmittel fließen bei vorhandenen Qualitätskriterien wie einem Redaktionsstatut, Qualitätssicherungssystemen, Fehlermanagement oder auch Frauenförderplänen. Für Kritik – etwa vonseiten des Presseclub Concordias und des forum journalismus und medien (fjum) – sorgt, dass diese nicht Grundvoraussetzung sind. Das Frauennetzwerk Medien spricht sich zudem für die Anhebung der vorgesehenen Mittel für Frauenförderpläne aus und verlangt die Verankerung einer 50-prozentigen Frauenquote und gleich hohen Einkommen als Ziel.

Für zahlreiche kritische Stellungnahmen sorgt der Umstand, dass Wissenschaftsberichterstattung nicht als Teil der Definition eines „Universalmediums“ aufscheint und damit nicht gefördert wird. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht darin eine potenzielle Gleichheitswidrigkeit und meldet „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ an, wie der Klub der Bildungs- und Wissenschaftsjournalist:innen festhält. Mit der Forderung, die Wissenschaft in die Definition mitaufzunehmen, ist der Klub nicht alleine. Auch das Wissenschaftsministerium unter Martin Polaschek (ÖVP) erachtet die Exklusion des Bereichs als „nur wenig nachvollziehbar“. Die Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und die Universitätenkonferenz (uniko) sprachen sich ebenfalls für die Aufnahme aus und regten eine Förderung von 10.000 Euro pro Wissenschaftsjournalist an – wie es das Gesetz bereits für die Beschäftigung von Auslandskorrespondenten vorsieht.

Ähnlich kritisch beäugt wird der Umstand, dass für Onlinemedien 30 Millionen Zeichen redaktionellen Inhalts pro Jahr bzw. 300.000 Unique User pro Monat als Untergrenzen vorgesehen sind. Damit hätten es junge, innovative Onlinemedien schwer, so der Presseclub Concordia. In einer Stellungnahme des Instituts für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung heißt es, dass diese Untergrenzen „nicht plausibel begründbare Förderungshürden“ darstellen und damit „dringend notwendige Innovationen im Online-Sektor“ behindern. Laut dem Onlinemagazin „tag eins“ erfülle kaum ein rein digitales Medium diese Kriterien.

Auch die Anerkennung des Presserats als Förderkriterium wird von zahlreichen Organisationen eingefordert. Der Presserat selbst bemängelte, dass sein Förderbetrag seit 2010 bei 150.000 Euro liege und seitdem nicht mehr an die Inflation angepasst worden sei, was ihn vor finanzielle Schwierigkeiten stelle.

Die Österreichische Gesellschaft für Kommunikationswissenschaft (ÖGK) erachtet es als „schwere Auslassung“, dass Gratiszeitungen zur Förderung zugelassen sind. Diese leisten einer „umfassenden Kommerzialisierung Vorschub“ und erschweren Titeln den Wettbewerb, die sich auch über Lesende finanzieren. Zudem gelten Gratiszeitungen nicht als Qualitätsmedien, was dem Förderungszweck widerspreche, so die ÖGK.

Der Presseclub Concordia bemängelt, dass Nachrichtenagenturen wie die Austria Presse Agentur von der Förderung ausgeschlossen sind. Dies sei „grundsätzlich zu überdenken“. „Die APA leistet mit der Erfüllung ihres Grundauftrags einen wesentlichen Beitrag zum österreichischen Qualitätsjournalismus“, so der Club. Der APA-Redaktionsbeirat fordert, die Bestimmung ersatzlos zu streichen: „Ein Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz, das mit der Austria Presse Agentur eines der führenden Qualitätsmedien Österreichs pauschal von jeglicher Förderung ausschließt, ist eine Themenverfehlung und stellt ein demokratiepolitisches Risiko dar.“

Hinsichtlich der geplanten Änderungen am Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz wird wohlwollend registriert, dass künftig Werbeschaltungen der öffentlichen Hand ab dem ersten Euro – und nicht erst ab 5.000 Euro – transparenter ausgewiesen werden müssen. Auch die geplanten zusätzlichen Meldepflichten wie Wirkungsanalysen ab gewissen investierten Summen sorgen kaum für Kritik. Gefordert wird aber des Öfteren eine Inseratenobergrenze.

So beurteilt die ÖGK die Transparenzbestimmungen als prinzipiell sinnvoll, „aber wenig zielführend“. Denn erhöhte Transparenz verkleinere das Korruptionsrisiko nicht. Vielmehr sollte eine verbindliche Obergrenze das Volumen der freihändig vergebenen Schaltungen „eng begrenzen“. Der Rechnungshof regte an, ab Stichtag einer Wahl bis zum Wahltag von EU-, Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatswahlen eine Begrenzung des Volumens von Inseratenleistungen für Rechtsträger, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, in Erwägung zu ziehen. Wie auch der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) fordert der Presseclub Concordia, dass Inserate an nicht-redaktionelle Onlinemedien wie Social-Media-Plattformen, welche Mindestkriterien zur Bekämpfung illegaler Hassreden nicht gewährleisten, verboten sein sollten.