Google und Co. sollen für besseren Urheberschutz zahlen
Google und Facebook müssen in der Europäischen Union künftig Einnahmen an die Kreativbranche abtreten und urheberrechtlich geschützte Inhalte etwa auf YouTube und Instagram entfernen. Darauf verständigten sich Unterhändler der EU-Staaten, des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission am Mittwochabend nach zähem Ringen.
Bei der Reform des 20 Jahre alten Urheberrechts waren zwei Punkte bis zuletzt umstritten: Die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts und der Umgang mit sogenannten Upload-Filtern. Ziel der Reform ist es, das Urheberrecht digitalen Geschäftsmodellen anzupassen und dafür zu sorgen, dass Verlage, Rundfunkanstalten und Künstler angemessen entgolten werden. Die gefundene Regelung muss nun noch vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden.
„Einigung erzielt beim Copyright! Die Europäer werden endlich moderne, dem digitalen Zeitalter angemessene Copyright-Regeln haben“, schrieb Digitalkommissar Andrus Ansip auf Twitter. Für Österreich begrüßte Medien- und EU-Minister Gernot Blümel (ÖVP) die Einigung. „Der Schutz geistigen Eigentums und die entsprechende Vergütung Leistungen Dritter ist eine Frage der Gerechtigkeit“, erklärte er in einer Aussendung.
Kritik kam dagegen von den Oppositionsparteien SPÖ und NEOS. Die SPÖ-EU-Vertreter sieht in der Reform keinen „Mehrwert für die KünstlerInnen“. Ebenso wie die NEOS befürchtet die SPÖ negative Auswirkungen und Zensur durch die geplanten Upload-Filter. Die NEOS sehen deshalb „ein freies, offenes und demokratisches Internet“ in Gefahr.
Bei Branchenvertretern sorgte der Kompromiss für ein geteiltes Echo. Einen „entscheidenden Wendepunkt“ sah Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren und gratulierte zum vorliegenden Ergebnis ebenso wie der Verlegerverband Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV). Laut Präsident Markus Mair kann das geplante Leistungsschutzrecht „ein wichtiges Instrument für die Vergütung von genutzten Inhalten darstellen“. Einzig die Ausnahme von Verlinkungen könne zum „Stolperstein für faire Verhandlungen mit großen Tech-Plattformen“ werden, so Mair.
Ähnlich sah das ÖZV-Präsidentin Claudia Gradwohl, welche die Einigung als „wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära“ lobte. Das Leistungsschutzrecht werde zukünftig ein wichtiges Instrument bieten, „um die kommerzielle Ausbeutung unserer wertvollen Inhalte zu verhindern“, so Gradwohl. Der aktuelle Kompromiss berge aber die Gefahr, dass Tech-Konzerne die generelle Ausnahme von Verlinkungen als Schlupfloch missbrauchen und so faire Regelungen untergraben könnten.
Künstler und Produzenten würden auf diese Weise „in eine gesicherte rechtliche Ausgangslage gegenüber jeder weiteren Nutzung versetzt“, meinte die IG Autorinnen Autoren. Vor allem das „Kräfteverhältnis“ zwischen größeren Anbietern und einzelnen Urhebern werde zugunsten der Rechteinhaber verschoben, so Ruiss.
Dagegen warnte der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) davor, dass Plattformen wie Facebook oder YouTube auch weiterhin davon profitieren könnten, „dass teuer produzierte Inhalte von Dritten ohne Zustimmung der eigentlichen Rechteinhaber über die Plattform kommerziell verwertet werden“. Geschäftsführerin Corinna Drumm bezog sich dabei auf die in der Richtlinie vorgesehen Haftungseinschränkungen. Außerdem könnte hinsichtlich des Urhebervertragsrechts „ein Bürokratiemonster“ entstehen, warnte sie.
Die Internet Service Provider Austria (ISPA) zeigte sich gerade angesichts zweier Kernpunkte sehr kritisch: Sowohl das Leistungsschutzrecht als auch das stärkere In-die-Pflicht-Nehmen von Plattformen wie YouTube, das die Provider mit Upload-Filtern in Verbindung bringen, sei nun „abgenickt“ worden. In dieser Form handle es sich um ein „Nein zur Digitalisierung und stellt einen protektionistischen Rückschritt dar, der ausschließlich überholte Geschäftsmodelle fördert und versucht, diese auf Kosten des Fortschritts am Leben zu halten“, erklärte ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert in einem Statement gegenüber der APA.
Zankäpfel in der Debatte waren bis zuletzt zwei Punkte. Kapitel 11 dreht sich um die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts, das dafür sorgen soll, dass Online-Plattformen wie Google für die Verwendung von bereits veröffentlichten Online-Artikeln zahlen müssen. Zeitungsverlage kämpfen seit Jahren dagegen, dass Google kurze Nachrichtentexte von Internetseiten kostenlos auf seinem eigenen, werbefinanzierten News-Portal übernimmt. Der US-Konzern teilte mit, den Entwurf genau zu prüfen und danach über weitere Schritte zu entscheiden.
Kapitel 13 beschäftigt sich damit, dass Online-Plattformen wie die Google-Tochter YouTube, Instagram von Facebook und GitHub Gebühren an Künstler und andere Rechteinhaber zahlen sollen, wenn sie deren Songs oder Videos verbreiten. Um dies zu überblicken, müssen ihnen zufolge umstrittene Upload-Filter eingesetzt werden – also Software, die beim Hochladen direkt prüft, ob es dabei zu Verstößen kommt.