Presserat mahnt Medien: Re-Check von Regierungsinfos nötig
Der Senat 1 des Presserats mahnt die Medien zum sorgfältigen Re-Check bei Informationen, die von Regierungsseite kommen. Diese seien „nicht immer ausgewogen und sollten von Medien nur nach eingehender Recherche und Überprüfung übernommen worden“, hieß es am Donnerstag. Mit „tiefgehender Recherche“ könne man „Versuchen von ‚Message Control'“ entgegenwirken.
Anlass für diese „Grundsatzerklärung“ des Senats waren Medienberichte im Frühling über „Privilegien von Sozialversicherungen“. Die darin artikulierten Vorwürfe „basierend auf Informationen aus Regierungsstellen“ seien im Nachhinein von den Versicherungsträgern relativiert worden. Der Senat wies nun auf den Punkt 2.3 des Ehrenkodex für die österreichische Presse hin: Beschuldigungen dürften nicht erhoben werden, ohne den Beschuldigten die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen bzw. dies zumindest „nachweislich“ zu versuchen. „Verantwortungsvoller Journalismus bedingt es selbstverständlich, die Gegenseite im Artikel zu Wort kommen zu lassen“, betonte der Presserat.
Die Medien sollten ihre „wichtige Kontrollfunktion ‚als vierte Gewalt im Staat‘ wahrnehmen und auch Regierungsinformationen nicht unreflektiert übernehmen“, schloss der Senat. „Durch eine entsprechend tiefgehende Recherche und die Befragung unabhängiger Experten kann Versuchen von „Message Control“ von vornherein wirksam entgegengewirkt werden.“ Dadurch stärkten die Medien „nicht nur ihre eigene Glaubwürdigkeit, sondern werden auch ihrer demokratiepolitischen Aufgabe gerecht“. Denn die Leser erwarteten sich „zu Recht eine möglichst umfassende und neutrale Darstellung eines Themas“.