kronehit reicht Beschwerde gegen ORF-Gebühren bei EU-Kommission ein
Die ORF-Gebühren stellen nach EU-Recht eine staatliche Beihilfe dar, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Eine der wesentlichsten Voraussetzungen dabei ist, dass ein entsprechender, die Gebühren rechtfertigender öffentlicher Programmauftrag besteht und dass die Erfüllung dieses Programmauftrags einer effizienten behördlichen Kontrolle unterliegt. Der größte österreichische Privatradiosender kronehit reicht nun Beschwerde gegen diese Gebühren bei der EU-Kommission ein.
Der Geschäftsführer von kronehit, Dr. Ernst Swoboda, erklärt dies so:
„Die Republik Österreich hat gegenüber der EU-Kommission Zusicherungen betreffend die Kontrolle der Erfüllung des Programmauftrags gemacht, die sich leider als klassischer ‚Wiener Schmäh‘ herausgestellt haben. Denn der Versuch, die Erfüllung des Programmauftrags im Radioprogramm Ö3 durch Einbringung einer Programmbeschwerde kontrollieren zu lassen, führte zu einem inzwischen sieben (!) Jahre andauernden Verfahren, das bis heute noch immer nicht beendet ist. Abgesehen davon, dass sich in dem Verfahren die inhaltlichen Vorgaben des Programmauftrags als viel zu vage und unkontrollierbar herausgestellt haben, ist eine derart lange Verfahrensdauer genau das Gegenteil der von der EU für staatliche Programm-Beihilfen geforderten wirksamen Kontrolle.“
Deshalb ist nach Ansicht des größten österreichischen Privatradios die ORF-Gebühr – genauer: das ORF-Programmentgelt – eine nach EU-Recht unzulässige staatliche Beihilfe, die an sich rückgefordert werden müsste.
Das Ziel der aktuellen Beschwerde an die EU-Kommission ist allerdings nicht die Abschaffung des ORF-Programmentgelts oder gar die für den ORF existenzbedrohende Rückforderung sondern, dass endlich die seinerzeitigen Zusagen Österreichs eingehalten werden, einen klaren, angemessenen, nachvollziehbaren und kontrollierbaren Programmauftrag als Gegenleistung für die Finanzierung durch eine staatliche Beihilfe und ein effizientes Verfahren zur Kontrolle der Erfüllung dieses Programmauftrags zu schaffen. „Da die gegenwärtige Regierung dieses vor Jahren erklärte Ziel offenbar inzwischen aus den Augen verloren hat, ist es notwendig, die EU-Kommission auf den bestehenden Missstand aufmerksam zu machen“, ergänzt Dr. Ernst Swoboda.