Boulevard für Berichterstattung über Aviciis Suizid gerügt
Der Presserat hat die Boulevard-Berichterstattung über den Tod des DJ Avicii gerügt. „Österreich“, „heute.at“ und „krone.at“ hätten mit entsprechenden Berichten gegen den Punkt 12 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Suizidberichterstattung) verstoßen, befand der Senat 3 laut Aussendung vom Donnerstag.
Punkt 12 des Ehrenkodex gebietet bei der Berichterstattung über Suizide im Allgemeinen große Zurückhaltung, vor allem, weil von einer Gefahr der Nachahmung auszugehen ist. „Verantwortungsvoller Journalismus wägt ab, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und verzichtet auf überschießende Berichterstattung“, schrieb der Presserat.
Dass man die Todesursache des prominenten Künstlers berichtete, sei angesichts des öffentlichen Interesses gerechtfertigt, „die bloße Meldung über den Suizid war daher nicht zu beanstanden“. Doch die Artikel breiteten Details über den Suizid des Musikers aus, unter anderem mit einer genauen Schilderung, auf welche Art und Weise er zu Tode gekommen sei. Die Schilderung der „exakten Tötungsmethode“ sei „überschießend“ gewesen und könnte Nachahmungen zur Folge haben, urteilte der Senat. Somit dürften auch im Fall eines Suizids einer prominenten Person die Details zur Methode nicht geschildert werden.
Bei den Artikeln auf „heute.at“ und in „Österreich“ hob der Senat zugleich positiv hervor, dass auch Informationen zur Suizidprävention und zu einem Hilfsangebot für suizidgefährdete Personen veröffentlicht wurden. Allerdings könne dies „die überschießende Berichterstattung nicht aufwiegen“.
„Österreich“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt, „Heute“ und „Krone“ nicht.