Anti-Sexismus-Beirat wird erneut in den Österreichischen Werberat (ÖWR) integriert

© Regina Aigner
Am 29. August 2019 lud Bundesministerin Ines Stilling (m.) den Präsidenten des Österreichischen Werberates Michael Straberger und die Geschäftsführerin Andrea Stoidl zu einem Arbeitsgespräch ins Bundeskanzleramt.

Frauenministerin Stilling erfreut über Instrument zur Sensibilisierung der Werbewirtschaft. Für ÖWR-Präsident Straberger ist es ein wichtiges Signal für die Selbstregulierung.

Die seit längerem geführten Gespräche zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Österreichischen Werberat hinsichtlich einer Weiterführung des Anti-Sexismus-Beirates konnten nun zu einem Abschluss gebracht werden.

Ab sofort wird in den Beschwerdeverfahren des Österreichischen Werberates der Anti-Sexismus-Beirat erneut integriert, um geschlechterdiskriminierender Werbung entgegen zu wirken.

Bundesministerin Ines Stilling freut sich sehr, dass die Gespräche zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten. „Werbung erreicht die Menschen in vielen Lebensbereichen und auf unterschiedlichsten Kanälen und ist in Fragen der Geschlechtergleichstellung sehr relevant. Immer wieder werden in der Werbung Sexismus geschürt und Geschlechterstereotype verstärkt. Der Anti-Sexismus-Beirat soll dazu beitragen, in Einzelfällen derartige Werbemaßnahmen zu beenden. Er ist ein wirksames Instrument zur Sensibilisierung der Werbewirtschaft hinsichtlich eines bedachten Umgangs mit den gezeigten Inhalten“, sagte die Frauenministerin.

Der Anti-Sexismus Beirat erstellt Gutachten bei Beschwerden zum Thema geschlechterdiskriminierende Werbung, die den Österreichischen Werberätinnen und Werberäten (statt dem Österreichischen Werberat) in den Beschwerdeverfahren zur Bewertung zur Verfügung gestellt werden.

„Es ist dem Österreichischen Werberat ein besonderes Anliegen“, so ÖWR-Präsident Michael Straberger, „zusätzlich zur grundsätzlichen Verankerung des Themas ,Bekämpfung von Sexismus in der Werbung und in den Medien‘ entsprechend gesellschaftspolitischer Entwicklungen unterschiedliche Aspekte von Diskriminierung im Werberat aufzuzeigen.“ Gleichzeitig sieht er darin eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Selbstregulierung der Werbewirtschaft.

Die Stellungnahmen des Beirates stehen der Öffentlichkeit auf der Webseite des Werberates zur Verfügung. Damit wird auch wichtige Sensibilisierungsarbeit geleistet gegenüber der Werbebetreibenden Wirtschaft sowie gegenüber Agenturen und Medien.