EU-Digital-Paket – Deutschen Verlegern nicht konkret genug

Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern in Deutschland sind Vorschläge der EU-Kommission zur Regulierung von Internet-Plattformen gegen zu viel Marktmacht nicht konkret genug. Man habe bei der Regulierung des Marktverhaltens von marktdominanten Plattformen „konkretere und weitergehende Vorschläge“ erwartet, teilten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am Dienstag gemeinsam in Berlin mit.

Zuvor hatte die Kommission in Brüssel ein Digital-Paket mit den Vorschlägen vorgelegt. Mit neuen Regeln und der Androhung von Milliardenstrafen soll die Marktmacht von Internet-Giganten wie Facebook, Google oder Amazon in der EU begrenzt werden. Die Kommission geht die aktuellen Probleme gewissermaßen von zwei Seiten an. Das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) befasst sich mit den wettbewerbsrechtlichen Aspekten. Das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) geht gesellschaftliche Fragen an. Bevor die Vorschläge umgesetzt werden, müssen EU-Staaten und Europaparlament sich noch auf eine Linie verständigen.

Die Verleger forderten weitere Debatten zur europäischen Plattformregulierung. Sie sehen zudem die Gefahr, dass effektivere Regeln in Mitgliedsstaaten im Kartell- und Wettbewerbsrecht und auch im deutschen Medienstaatsvertrag in Teilen unmöglich werden könnten. Der Medienstaatsvertrag beinhaltet Regeln für Rundfunk und Plattformen, die Inhalte bereitstellen. Eine Schwächung der Regeln würde aus Verlegersicht zu einer Monopolverstärkung führen. „Das ist sicher nicht intendiert“, hieß es.