Jeannee wegen Beleidigung von „Falter“-Chef Klenk verurteilt

„Krone“-Kolumnist Michael Jeannee ist am Donnerstag vom Straflandesgericht Wien in erster Instanz wegen Beleidigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt worden. Jeannee hatte „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk in einer Kolumne als „verderbte Figur“ bezeichnet. Beide Seiten gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Jeannee wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagsätzen zu je 100 Euro verurteilt. Die „Krone“ muss Klenk außerdem binnen 14 Tagen 6.000 Euro Entschädigung zahlen und das Urteil veröffentlichen. „Das ist ein deutliches Signal des Gerichts, dass man Hate Speech in der ‚Krone‘ nicht dulden muss“, sagte Klenk zur APA.

Jeannee hatte Klenk im vergangenen September in seiner „Krone“-Kolumne mit Liste-Jetzt-Gründer Peter Pilz verglichen und unter anderem geschrieben, dass der Politiker „ein Selbstverliebter“, „ein gefährlicher Diffamierer“, „ein Meister zwielichtiger Tricks“, „ein Schmutzkübel- und Anpatzerchef“ und „eine verderbte Figur“ sei. Über Klenk schrieb Jeannee: „Sie sind der Pilz unter den Journalisten. Ein Getriebener, ein Selbstverliebter, ein Diffamierer, ein Möchtegern-Star usw.“ Der „Falter“ hatte zuvor über die Wahlkampfkosten der ÖVP berichtet.

Klenk klagte Jeannee daraufhin wegen übler Nachrede und Beleidigung und den Krone-Verlag auf Entschädigung. Keine Verurteilung erfolgte heute wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede.

Der Angeklagte habe sich darüber geärgert, dass der „Falter“ kurz vor der Nationalratswahl gegen eine Partei mobil gemacht habe, erklärte Jeannees Anwältin. Jeannee bekannte sich nicht schuldig. Er rechtfertigte sich außerdem damit, dass er die Kolumne unter Zeitdruck geschrieben habe. Seit dem Erscheinen dieses Texts habe die „Kronen Zeitung“ die Entscheidung getroffen, die Kolumne nicht mehr in der Abendausgabe, sondern nur noch im Hauptblatt zu bringen. „Diese Kolumne lebt von überspitzten Formulierungen“, betonte er außerdem.

„Das ist Hate Speech pur“, betonte Klenks Anwalt dagegen. „Ich bin in dieser Kolumne als Mensch angegriffen worden und nicht als Journalist“, sagte Klenk. Jeannee habe seiner Meinung nach eine Grenze überschritten. „Das ist nicht Meinungsfreiheit, sondern der Versuch, mich durch einen persönlichen Angriff zum Schweigen zu bringen.“