Zusammensetzung von ORF-Publikumsrat bemängelt

Der Rundfunkrechtler Hans Peter Lehofer bemängelt, wie die neue Zusammensetzung des ORF-Publikumsrats zustande kam. In einem Blogeintrag hielt er fest, dass viele Organisationen der Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) keine gesetzlich vorgesehenen Dreier-Vorschläge erstatteten und die vorgeschlagene Person dennoch angenommen wurde. Auch sieht er bei einzelnen Einrichtungen nicht die geforderte Repräsentativität für ihren Bereich gegeben.

Der Publikumsrat dient der Wahrung der Interessen von ORF-Hörern und -Sehern. Dabei sollen die insgesamt 30 Rätinnen und Räte aus unterschiedlichen Vertretungsbereichen eine gewisse Repräsentativität für die Bevölkerung herstellen. 17 davon bestimmt der Bundeskanzler bzw. die Medienministerin, wobei Dreier-Vorschläge von repräsentativen Einrichtungen bzw. Organisationen für gewisse Bereiche einzuholen sind.

Lehofer fiel auf, dass insgesamt elf Personen auf Basis von Vorschlägen bestellt wurden, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht auf Dreier-Vorschlägen beruhten. Ob dies schon rechtswidrig sei, will er nicht abschließend beurteilen. Aber es sei zudem zu hinterfragen, ob alle Einrichtungen bzw. Organisationen, deren Vorschläge berücksichtigt wurden, für die jeweiligen Bereiche auch repräsentativ sind.

„Ganz erhebliche Zweifel“ hat er hier beim Verein „Academia Superior Gesellschaft für Zukunftsforschung“, der für den Hochschulbereich repräsentativ sein soll und auf dessen Vorschlag schlussendlich der Wissenschafter Markus Hengstschläger in den Publikumsrat gelangte. „Es handelt sich bei diesem Verein jedenfalls um keine Einrichtung des tertiären Bildungswesens, auch nicht um eine Vertretung von Personen oder Einrichtungen, die in diesem Bereich tätig sind, und seine Tätigkeit ist zudem nicht auf ganz Österreich ausgerichtet, sondern ausschließlich auf Oberösterreich“, schrieb Lehofer. Im Übrigen bestehe eine ausgeprägte personelle Nähe zu einer politischen Partei: der ÖVP. Problematisch sei die Wahl auch, weil ein Dreiervorschlag für den Bereich Hochschulen von der Universitätenkonferenz, dem Dachverband der Universitäten, vorgelegen sei, „dessen Repräsentativität kaum in Zweifel gezogen werden“ könne.

Auch die Auswahl für die Gruppe „Konsumenten“ moniert Lehofer. Hier schaffte es über den Fundraising Verband Austria Michael Meyer, Leiter des Instituts für Nonprofit Management an der WU Wien, in das ORF-Gremium. „Es gibt absolut keinen Anhaltspunkt dafür, dass dieser Verein in irgendeiner Weise für die Gruppe der ‚Konsumenten‘ repräsentativ sein könnte“, so der Rundfunkrechtler. Im Gegensatz zum Bereich „Hochschulen“ seien hier aber keine weiteren Vorschläge eingegangen. Doch: „Meines Erachtens berechtigt das Fehlen eines (geeigneten) Vorschlags die Medienministerin nicht dazu, dem Vorschlag einer nicht repräsentativen Einrichtung zu folgen“, meinte Lehofer dazu. Medienministerin Raab gab auf APA-Anfrage vorerst keine Stellungnahme dazu ab.

(S E R V I C E – )