Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags durch die ProSiebenSat.1 PULS 4-Gruppe ist der Verkauf des Privatsenders jetzt in der heißen Phase
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags prüft nun die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) die Übernahme des Senders ATV durch die ProSiebenSat.1 PULS 4-Gruppe. Ein Zusammenschluss sei unter geeigneten Bedingungen möglich, so heißt es von offizieller Seite. Die Auflagen der BWB sehen die Fortführung von ATV als Sender mit eigener Redaktion auf österreichischem Standort vor: „ATV wird als eigenständiger österreichischer Sender fortgeführt.“ Auch der Programmplatz des Senders soll erhalten bleiben. Österreich-spezifische Sendungen werden weiterhin von ATV produziert, andere Formate können ersetzt werden. Der Name des Senders muss zudem bis auf geringfügige Änderungen beibehalten werden. Im Werbebereich gibt es trotz marktbeherrschender Stellung der ProSiebenSat.1 PULS 4-Gruppe fast keine Bestimmungen. Die Auflagen gelten für insgesamt fünf Jahre und betreffen vor allem das Programm des Senders ATV. Für den Ableger ATVII gibt es keine Bestandsgarantien. Kommunikationswissenschaftler Josef Trappel prognostiziert trotz der Auflagen Veränderungen der Medienlandschaft: „Sie können langfristig nicht verhindern, dass die neuen Eigentümer auf der Suche nach Synergien und Effizienz die beiden Sender Puls4 und ATV näher zusammenführen.“ Gerald Grünberger, VÖZ-Geschäftsführer, kritisiert den Verkauf an den deutschen Medienkonzern trotz anderer interessierter Akteure: „Dass die weitere Konzentration – wie vom Kartellgesetz in solchen Fällen gefordert – notwendig und volkswirtschaftlich gerechtfertigt sei, kann man daher nicht gelten lassen.“ Nach der Vertragsunterzeichnung kündigten die Mediaprint und die deutsche RTL-Gruppe an, ein Angebot für ATV zulegen. Bereits zuvor hatten andere Medienunternehmen, darunter die Heute-Gruppe und die Mediengruppe Österreich, ihr Kaufinteresse bekundet. „Am Ende des Tages hat sich aber herausgestellt, dass alleine die ProSiebenSat.1 PULS4-Gruppe willens war, die operativen und finanziellen Voraussetzungen zu erfüllen“, erklärte Kloiber gegenüber dem Standard. Am 9. März entscheidet die BWB über die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung des ATV-Verkaufs durch das Kartellgericht. Bis dahin sind zahlreiche Stellungnahmen konkurrierender Medienunternehmen zu erwarten.