Strategische Zukunftsfähigkeit contra Wettbewerbsfähigkeit

Die Auseinandersetzung von Zukunftsfähigkeit contra Wettbewerbsfähigkeit bestimmt, trotz der wachsenden Klimakatastrophe und des rasant zunehmenden Tempos des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels, noch immer die allgemeine Diskussion um die Sinnhaftigkeit unternehmerischen Handelns. Lohnen sich Umweltmanagementsysteme oder verursachen sie lediglich zusätzliche unnötige Kosten? Angesichts des klimapolitischen Prozesses bleibt Unternehmen jedoch langfristig nichts anderes übrig, als ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig und leistungsfähig für die  Zukunft zu gestalten!

von Guido R. Schmidt | Mai 2022 

 
 

Das neue verbindliche Bundes-Klimaschutzgesetz 2021

Mit der Entscheidung vom 29.4.2021 verpflichtete das Bundesverfassungsgerichts den  Staat dazu, aktiven Klimaschutz zu betreiben, damit verhindert wird, dass es zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der jüngeren Bevölkerung kommt, und darüber hinaus die Zukunft der Generationengerechtigkeit gesichert ist. Im Mai 2021 hat die Bundesregierung deshalb ein geändertes Klimaschutzgesetz vorgelegt. Um die Erreichung der neuen Klimaziele zu unterstützen, wurde zusätzlich für 2022 ein Klimaschutzsofortprogramm verabschiedet.

Schaubild Klimaschutzziele, Bildquelle UBA

Höheres Klimaziel bis 2030

Mit dem geänderten Klimaschutzgesetz werden die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen angehoben. Das Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent. Das heißt, Deutschland soll bis zum Ende des Jahrzehnts seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern. Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2-Minderungsziele bis zum Jahr 2030 in einzelnen Sektoren aus: in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Verkehr, im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft.

Treibhausgasneutralität bis 2045

Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Auch die Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in den einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr Landwirtschaft und Abfall) wurden entsprechend verschärft.

Negative Emissionen ab 2050 durch Schaffung natürlicher Senken

Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Moore und Senken für den Klimaschutz, Bildquelle Pixabay

Das Gesetz betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Dafür wurde erstmals ein verbindliches Ziel für natürliche Senken, also die Bindung von CO2 durch Wälder oder Moore festgelegt, denn Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken.

Finanzierung des Sofortprogramms

Mit dem Sofortprogramm werden in den kommenden Jahren insgesamt 8 Milliarden Euro zusätzlich für Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren zur Verfügung gestellt. Dabei stehen vor allem die Sektoren Industrie, Energiewirtschaft und Gebäude im Mittelpunkt. Die Maßnahmen in diesen Sektoren haben ein Gesamtvolumen von knapp 6,5 Milliarden Euro. Die weiteren 1,5 Milliarden fließen vor allem in das Programm Dekarbonisierung der Industrie.

Die Klimaziele sollen kontinuierlich per Monitoring überprüft werden. Der Expertenrat für Klimafragen wird erstmals ab 2022 alle zwei Jahre ein Gutachten  über die bisher erreichten Ziele, Maßnahmen und Trends vorlegen. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach.

Klimaschutz europäisch abstimmen

Auf europäischer Ebene stehen konkrete Einigungen zu Maßnahmen für mehr Klimaschutz noch aus. Folgerichtig sieht das novellierte Klimaschutzgesetz daher vor, dass spätestens sechs Monate nach seinem Inkrafttreten ein Gesetzgebungsvorschlag zur Anpassung an die europäischen Vorgaben vorgelegt wird. Ab 2024 sollen auch die Instrumente der CO2-Bepreisung entsprechend der erwarteten EU-Regelung alle zwei Jahre evaluiert werden. Ziel muss ein gut koordinierter Instrumentenmix auf europäischer und nationaler Ebene sein.

Weg zur Klimaneutralität

Das novellierte Klimaschutzgesetz schafft nicht nur mehr Generationengerechtigkeit, sondern auch mehr Planungssicherheit. Der Weg zur Klimaneutralität ist nun noch detaillierter festgelegt. Die Meilensteine im Überblick:

  • Kabinettsbeschluss zum Klimaschutzgesetz 12.05.2021: Anhebung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2023 bis 2030 und gesetzliche Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
  • Im Jahr 2024: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2031 bis 2040
  • Spätestens 2032: Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045
  • Ab 2034: Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die letzte Phase bis zur Treibhausgasneutralität von 2041 bis 2045
  • Ab 2021: Der neue Kompensationspreis beträgt zunächst 25 Euro pro Tonne CO2. Danach wird er schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.

Schwächen der CO2-Bilanzierung des „carbon footprints“

Die Treibhausgasbilanz ist ein Maß für den Gesamtbetrag von CO2-Emissionen, der direkt bzw. indirekt durch Aktivitäten von Unternehmen oder durch den Lebenszyklus von Produkten oder Personen  verursacht werden. Neben Kohlenstoffdioxid werden oft auch andere Treibhausgase bilanziert, meist in Tonnen CO2-Äquivalent (kurz t CO2-eq) berechnet.

Allgemeine Bekanntheit erreichte der Begriff „carbon footprint“ durch eine 250 Millionen US-Dollar teure Werbekampagne des Öl- und Gas-Konzerns British Petrol im Jahr 2004. Noch während die Klimakonvention der Vereinten Nationen entwickelt wurde, versuchte sich British Petrol mit Lügen und Falschbehauptungen reinzuwaschen, indem es die öffentliche Wahrnehmung der eigenen unternehmerischen Verantwortung für Umweltverschmutzung und globale Erwärmung der individuellen Verantwortung der Verbraucher:innen anlastete.

Verrottete Tanksäule, Bildquelle Pixabay

Noch Jahre nach der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls 1997 schädigten viele multinational agierende Ölkonzerne wie BP, Exxon, Shell durch Treibhausgase, Luftschadstoffe und andere Umweltbelastungen massiv das globale Klima, zerstörten Ökosysteme in Kanada (Exxon), in Nigeria (Shell) und weltweit die Habitate von Tieren und Pflanzen, ohne dafür die Verantwortung und entstandene Kosten – wie wirtschaftliche Einbußen, Ernteverluste, Schäden der gesellschaftlichen Infrastruktur – zu übernehmen.

Reale Schäden die durch CO2-Emissionen entstehen

Auch heute, lassen sich viele Schäden, die durch Treibhausgasemissionen entstehen, nicht durch gängige Kompensationszertifikate, die am Markt erhältlich sind, minimieren. Um die Umweltkosten der Schäden real zu definieren, entwickelte das Umweltbundesamt (UBA) die Methodenkonvention 3.0. Hierzu wurden zahlreiche Parameter herangezogen, um die tatsächlichen Kosten der Umweltbelastungen zu berechnen.

Dazu gehören die Kosten zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude und Infrastrukturen, der Marktwert von Ernteverlusten und Produktionsausfällen und der Beitrag, den Menschen bereit wären, für die Vermeidung von Gesundheitsschäden zu bezahlen.

Die „Methodenkonvention 3.0“ hilft dabei, die Schäden durch Umweltbelastungen deutlich zu machen und den Kosten des Umweltschutzes gegenüber zu stellen.

Mit den Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.0“ lässt sich u. a. ermitteln, welche Kosten durch Umweltbelastungen bei der Strom- und Wärmeerzeugung oder beim Personen- und Güterverkehr entstehen. So verursacht zum Beispiel eine Kilowattstunde (kWh) Braunkohlestrom Umweltschadenskosten von durchschnittlich 20,81 Cent. Der im Jahr 2016 in Deutschland erzeugte Braunkohlestrom führte in Summe zu Umweltschadenskosten von 31,2 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Eine Kilowattstunde Strom aus Windenergie führt lediglich zu Umweltschäden in Höhe von 0,28 Cent – also fast das Einhundertfache weniger.

Die Emission einer Tonne Feinstaub (PM2.5) im Straßenverkehr verursachte Im Jahr 2016 durchschnittliche Umweltschäden in Höhe von 59.700 Euro, die Emission einer Tonne Stickoxide (NOx) 15.000 Euro. Hochgerechnet auf die Gesamtemissionen des Verkehrs in Deutschland entstanden in diesem Jahr Umweltschäden von 1,49 Mrd. für Feinstaub und 7,29 Mrd. Euro für Stickoxide pro Jahr.

Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Diese Beispiele zeigen die riesige Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen. Auch wenn sie sich nicht sofort als finanzielle Belastung zum Beispiel im öffentlichen Haushalt niederschlagen: Diese Schäden sind real und verursachen enorme volkswirtschaftliche Kosten.“

Für viele weitere Schäden gibt es ebenfalls etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der gerade veröffentlichten Methodenkonvention 3.0 seine Empfehlungen zur Ermittlung solcher Schäden aktualisiert und die Kosten durch Umweltbelastungen neu berechnet.

Danach verursacht die Emission einer Tonne CO2 Schäden von durchschnittlich 180 – 260 Euro. Umgerechnet auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands 2016 entspricht dies Gesamtkosten von mindestens 164 Mrd. Euro.

Maria Krautzberger: „Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz sparen uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das sollten wir auch bei der Diskussion um Luftreinhaltung oder den Kohleausstieg nicht vergessen.“

Warum kostet eine Tonne CO2 einmal 3 Euro und dann 1.000 Euro?

Manche Projekte kosten pro Tonne CO2 gerade einmal 3 Euro, andere wiederum 25 Euro oder sogar 1.000 Euro. Warum ist das so? CO2-Zertifikate werden für zertifizierte, validierte und periodisch überprüfte Projekte ausgegeben, die durch die Vorgaben des Kyoto-Protokolls für den Handel von Emissionen erlaubt sind. Diese Projekte befinden sich oft genug in Drittweltländern. Beispiele solcher Projekte sind Solar-, Wind-, Wasserkraft oder Biogasanlagen, Solaröfen und Landwirtschaftsinnovationen. All diese Projekte benötigen unterschiedlich hohe Investitionen zur Betreuung, so dass Gemein- und Verwaltungskosten variieren können. Wirkung und Risiken der Maßnahmen unterscheiden sich ebenfalls. Die Auswahl und Entscheidung für ein Kompensations-Projekt sind deshalb oft nicht eindeutig möglich. Grundsätzlich gilt daher:

Seriosität und Transparenz der Anbieter entsprechender Projekte sind am wichtigsten!

Reale CO2-Schadenskosten von Unternehmen

Zur CO2-Kompensation käme allerdings die Berücksichtigung der wahren Schadenskosten hinzu, die eine Tonne CO2 verursacht. Abgesehen vom Preis der CO2-Zertifikate bestehender Projekte auf dem Markt, sind die Kosten der Schäden einer Tonne CO2 durchaus messbar und liegen weit über den aktuellen Marktpreisen. Das Umweltbundesamt berechnet einen Wert von mindestens 180 Euro bis hin zu 260 Euro pro Tonne.

Ein durchschnittliches Dienstleistungsunternehmen in Deutschland erzeugt pro Mitarbeiter:in im Mittel jährlich den Ausstoß von 4 Tonnen CO2. Das sind bei 10 Mitarbeiter:innen 40 Tonnen CO2 jährlich. Diese können auf dem Markt seit Januar 2021 mit 1.000 Euro Kompensationskosten (25 Euro pro Tonne CO2) ausgeglichen werden, um damit ein vertrauenswürdiges Klimaschutz-Projekt zu unterstützen. Die realen Schäden der erzeugten CO2-Emissionen liegen mit maximal 9.400 Euro (260 Euro pro Tonne CO2) allerdings um ein Vielfaches höher.

Reduktion der realen Schadenskosten

Jedes Unternehmen kann durch gezielte ganzheitliche Klimaschutzmaßnahmen seine CO2-Emissionen nachhaltig reduzieren. Dazu gehören vor allem Maßnahmen im Bereich Energie, Mobilität, Produktions- und Gebäudemanagement.

Wer also schon heute diese Schuldenlast nachhaltig abbauen will, um echten Klimaschutz zu leisten, kommt um betriebliche produktionsbedingte Umweltschutzprozesse zur CO2-Reduktion nicht herum. 1.000 Euro versus 9.400 Euro sind ein massiver Unterschied, der allein durch Kompensationen in Klimaschutzprojekte definitiv nicht behoben werden kann. Ein Unternehmen, das 1.000 Euro für die CO2-Kompensation aufwendet, hätte immer noch „CO2-Schulden“ von bis zu9.400 Euro.

Geldwerte Vorteile betrieblicher Reduktionsmaßnahmen

Mit Hilfe eines betriebsinternen Umweltmanagementsystems könnten z.B. Druckunternehmen ermitteln, welche Reduktionsmaßnahmen mit einer Summe von 9.400 Euro umgesetzt werden können, um langfristig die Schadenkosten zu sparen und dadurch zukunftsfähig Gewinne zu optimieren und den betrieblichen Klimaschutz dauerhaft nachhaltig zu gestalten.

Beispiel 1: CO2-Faktor des Alkohols Isopropanol beim Druckprozess

Isopropanol gehört zu den VOCs, jenen hochflüchtigen organischen Verbindungen, die ähnlich dem CO2 in hohem Maß das Klima schädigen. Vorherrschende Praxis im Offsetdruck ist es, diesen Alkohol zur Reduzierung der Oberflächenspannung des Feuchtwassers in Druckmaschinen einzusetzen und das entstehende flüchtige Gas über Absauganlagen ins Freie zu transportieren.

Die absolute Emission an VOCs durch die grafische Industrie lag im Jahr 2010, laut einer Erhebung des Umweltbundesamtes, noch bei insgesamt 92.596 Tonnen, bestehend aus diversen Reinigungs- und Druckhilfsmitteln, sowie Isopropanol.

Im jährlichen Durchschnitt wurden in den letzten Jahren von der deutschen Druckindustrie im Minimum ca. 30.000 Tonnen Isopropanolverbraucht.

„Beim Produktionsprozess von Isopropanol aus Erdöl oder Erdgas fallen pro Tonne hergestelltem Isopropanoletwa 1,85 Tonnen CO₂-Emissionen an“, sagt Michael Köpke, Direktor für Synthetische Biologie bei LanzaTech.(04.03.2022)

Beim genannten Verbrauch der 30.000 Tonnen Isopropanol durch die deutsche Druckindustrie entstanden also jährlich 55.500 Tonnen CO2-Emissionen. Das sind pro Unternehmen durchschnittlich 8 Tonnen CO2jährlich. Bei den aktuell erhobenen CO2-Kompensationskosten von 25 Euro/Tonne würden für die deutsche Druckindustrie insgesamt jährliche Kosten in Höhe von etwa 1,4 Millionen Euro anfallen. Die reale Schadensbilanz läge, laut dem Umweltbundesamt, bei etwa 10 Millionen Euro – nicht eingerechnet der aktuelle marktübliche Einkaufspreis für diesen Alkohol.

Druckunternehmen, die durch entsprechende Maßnahmen ihren Alkoholzusatz im Feuchtwasser auf Null Prozent reduzieren, sparen sich also dauerhaft diese Kompensationskosten, sowie den marktüblichen Einkaufspreis.

Beispiel 2: CO2-Faktor prozessorientierte Umweltleistungen

Druckunternehmen, die das Zertifikat Blauer Engel DE-UZ 195 sowie zusätzlich prozessorientierte Umweltmanagementsysteme wie EMAS, DIN ISO 14001, DIN ISO 500001 besitzen, reduzieren alleine durch ihre prozessorientierten Umweltleistungen momentan pro Unternehmen ihren CO2-Fußabdruck im Mittel um jährlich mehr als 208 Tonnengegenüber konventionell produzierenden Druckereien.

Zusätzlich reduziert jede vom Unternehmen verarbeitete Tonne Recyclingpapier die CO2-Emission um ca. 15 Prozent gegenüber Frischfaserpapier, das sind im Mittel 159 kg CO2 pro Tonne. Bei einem mittleren jährlichen Recyclingpapierverbrauch von 500 Tonnen pro Unternehmen sind das zusätzlich weitere 80 Tonnen CO2, die eingespart werden.

Somit vermeidet jedes Unternehmen, das zusätzlich zu einem der genannten Umweltmanagementsysteme auch DE-UZ 195 zertifiziert ist, jährlich 288 Tonnen an CO2-Emissionen.

Betrieblicher Klimaschutz sichert die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens

Alleine die Umweltleistungen aus den vorgestellten Beispielen 1 und 2 reduzieren die CO2-Emissionen pro Unternehmen um 296 Tonnen. Werden diese Emissionen mit den aktuellen Kompensationskosten von 25 Euro pro Tonne verrechnet, so spart ein nachhaltig produzierendes Unternehmen jährlich aktuell 7.400 Euro gegenüber einem traditionell produzierenden Unternehmen. Steigen die Kompensationskosten, wie von der Bundesregierung geplant, in Laufe der nächsten Jahre auf 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2, so erhöht sich die jährliche betriebliche Einsparung im Schnitt auf 16.000 bis 20.000 Euro für ein nachhaltig produzierendes Unternehmen.

Eine Kostenersparnis, die betriebswirtschaftlich nicht von der Hand zu weisen ist, und darüber hinaus einen perspektivisch sinnvollen und notwendigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit nachhaltiger Unternehmen darstellt!

UmDEX-Tipp: Informationen für Unternehmen zur betrieblichen Emissionsreduzierung: The Climate Choice

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