ÖVP vs. Falter – Volkspartei beruft gegen Urteil

Die ÖVP beruft gegen das Urteil des Handelsgerichts Wien in dem von ihr angestrengten Verfahren gegen die Wochenzeitung „Falter“ wegen des Vorwurfs der Wahlkampfkosten-Überschreitung 2019. Das Handelsgericht Wien hatte der ÖVP in einem Punkt Recht gegeben, in einem zweiten Teil der Klage jedoch nicht. Die ÖVP will nun für Klarheit sorgen, wie sie am Montag betonte.

Gemäß dem erstinstanzlichen Urteil muss der „Falter“ die Behauptung, dass die ÖVP die Wahlkampfkosten-Überschreitung „vor dem Rechnungshof verbergen will“, unterlassen und widerrufen. Allerdings darf der „Falter“ weiterhin schreiben, dass „die ÖVP bewusst plane“, die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung zu überschreiten und „bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben täuscht“. Wie es in dem Urteil heißt, ist „die klagende Partei mit rund 55 Prozent unterlegen, hat jedoch mit 45 Prozent ihres Anspruches obsiegt“.

Das will die ÖVP nicht auf sich sitzen lassen. „Als Volkspartei haben wir unser Wort gehalten und die Wahlkampfkostenobergrenze 2019 mit Ausgaben in Höhe von 5,6 Mio. Euro deutlich unterschritten“, argumentierte Generalsekretär Axel Melchior am Montag. Daher sehe man sich gezwungen, „die aus unserer Sicht falschen Behauptungen der Wochenzeitung Falter zu stoppen“.

Die Wochenzeitung sah sich Ende März nach dem erstinstanzlichen Urteil als Siegerin. Zum Vorwurf, die ÖVP habe die Öffentlichkeit getäuscht, wies der „Falter“ auf eine Passage in dem 28-seitigen Urteil hin, wonach hier ein „entsprechendes Tatsachensubstrat vorliegt“.

Auch die ÖVP hatte die Entscheidung unmittelbar danach als Erfolg gewertet. Der zweite Teil wurde lediglich deswegen abgewiesen, weil das Gericht der Meinung ist, es handle sich um zulässige Wertungen und keine erwiesenen Tatsachen, hatte Melchior damals erklärt.

Dem „Falter“ waren im Wahlkampf 2019 Unterlagen sowohl über den aktuellen als auch über den Wahlkampf der ÖVP 2017 zugespielt worden. 2017 hatte die ÖVP – das war bereits bekannt – die Kostengrenze massiv überschritten. Neu war im Bericht aber, dass die ÖVP die Überschreitung schon im Budget stehen hatte, während sie öffentlich noch die Einhaltung der Wahlkampfkosten zusagte. Außerdem schloss der „Falter“ aus den Unterlagen, dass 2019 eine neuerliche Überschreitung bzw. die Verschleierung der tatsächlichen Wahlkampfkosten geplant gewesen sei. Letzteres wollte die ÖVP nicht stehen lassen und klagte auf Unterlassung. Sie beziffert ihre Wahlkampfausgaben 2019 mit 5,6 Mio. Euro.