Streit um Werbeabgabe erledigt – Die Branchenreaktionen

VfGH lehnt die Beschwerde, die von Verlegern und Radiosendern angestrengt wurde, mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg ab.

Um die Werbeabgabe – jener Spezial-Besteuerung hauptsächlich bei Werbung in Printmedien – schwelt seit Monaten ein Konflikt: Verleger argumentieren, dass diese Besteuerung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, weil z.B. Online-Werbung von dieser Abgabenpflicht ausgenommen werde. Österreichische Zeitungsverleger sowie Kronehit und Antenne Vorarlberg strengten daraufhin eine Art Muster-Verfahren an: Sie legten beim VfGH Beschwerde gegen ihre Werbesteuer-Bescheide für das Jahr 2015 ein. Unterstützung gab’s vom Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), der durch die gültigen Werbesteuer-Regelungen eine Wettbewerbsverzerrung und nicht zuletzt eine Begünstigung internationaler Konzerne wie Google erkannt haben will. Das sah der Verfassungsgerichtshof nicht so, denn: Die Beschwerden gegen die Werbeabgabe wurden zurückgewiesen. Das Höchstgericht begründete diese Entscheidung damit, dass „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“ zu erkennen sei. Es stehe dem Gesetzgeber zu, die Werbeabgabe je nach Medienart unterschiedlich auszugestalten. „Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, für Werbung im Internet anders als für Werbung in Printmedien oder Radio keine Werbeabgabe einzuheben“, hieß es in einer Pressemitteilung. Die Entscheidung, wofür Werbeabgabe fällig wird, liege im „rechtspolitischen Gestaltungsspielraum“ des Gesetzgebers. Ihm könne „nicht entgegengetreten werden, wenn er Online-Werbung, die in erheblichem Ausmaß durch Werbeleister vom Ausland aus erbracht wird“, von der Abgabepflicht ausnehme.
Schockwelle. Der VÖZ (und seine Mitgliedsmedien) bedauern diese Ablehnung naturgemäß. „Die Entscheidung des VfGH ist als höchstgerichtliche Entscheidung rechtlich zu akzeptieren. Allerdings ist sehr bedauerlich, dass diese in einer sehr komplexen Materie offensichtlich ohne tiefe Befassung mit der faktischen Situation am Werbemarkt erfolgt ist, denn sie bestätigt die Wettbewerbsverzerrung, die wir seit Jahren aufzeigen“, so VÖZ-Präsident Thomas Kralinger in einer ersten Stellungnahme. Irritiert von der VfGH-Entscheidung zeigt sich auch Kronehit-Geschäftsführer und Präsident des Verbandes Österreichischer Privatsender (VÖP), Ernst Swoboda: „Ich finde diese Entscheidung sehr überraschend und vor allem irritierend. Vor allem die – knappe – Begründung ist für mich geradezu bestürzend und wirft für mich die Frage auf, ob wir uns in Österreich noch auf den Schutz der Verfassung durch den VfGH verlassen können“. Denn der VfGH argumentiere ja, so Swoboda, dass die Ungleichbehandlung von Werbung in „klassischen“ Medien und Werbung in Online-Medien deshalb im „Gestaltungsspielraum“ des Gesetzgebers liege, weil Online-Medien primär ausländische Medien seien. „Das bedeutet zum einen, dass der VfGH den Gleichheitsgrundsatz im Verhältnis inländische Medien zu ausländischen Medien schlechthin für unanwendbar erklärt – das halte ich für erschreckend.“ Und zum anderen, so Swoboda weiter, soll die Ungleichbehandlung österreichischer klassischer Medien gegenüber inländischen Online-Medien („und die gibt es ja durchaus in beachtlichem Ausmaß, von orf.at bis willhaben.at“) deshalb gerechtfertigt sein, weil die Onlinewelt eben quasi global sei. „Das ist für mich gelinde gesagt abenteuerlich. Demnach wäre z.B. auch eine gesetzliche Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich, die Familienbeihilfen für bestimmte Berufsgruppen ausschließt, nur weil der Großteil der in diesen Berufsgruppen Tätigen Ausländer sind – skurril!“
Damit leben. Aber so problematisch diese Entscheidung auch für Swoboda ist, „wir müssen damit leben und zur Kenntnis nehmen, dass die österreichischen Medien, wenn sie gegenüber ausländischen diskriminiert werden, keinen Schutz vom VfGH erwarten können.“ Was erwartet er sich? „Diesen Schutz kann nur der österreichische Gesetzgeber bieten, von dem ich erwarte, dass er den vom VfGH angesprochenen Gestaltungsspielraum umgehend dafür nützt, endlich gleiche Regeln für alle Medienanbieter zu schaffen.“ Die künftige neue Bundesregierung müsse mit einem solchen „level playing field“, gerade auch auf dem Gebiet der Abgaben, die Grundvoraussetzung für die Zukunft der österreichischen Medien in einem globalisierten Markt schaffen, fordert Swoboda nachdrücklich.