Ex-KTZ-Eigentümer zu drei Jahren Haft verurteilt
Der ehemalige Eigentümer der „Kärntner Tageszeitung“, Dietmar Wassermann, ist in München wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das teilte das Landgericht München am Freitag auf APA-Anfrage mit. Wassermann war im vergangenen Oktober nach vier Jahren auf der Flucht in Kärnten geschnappt worden. In Kärnten droht ihm nun weiteres juristisches Ungemach.
Der ehemalige Eigentümer der „Kärntner Tageszeitung“, Dietmar Wassermann, ist in München wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das teilte das Landgericht München am Freitag auf APA-Anfrage mit. Wassermann war im vergangenen Oktober nach vier Jahren auf der Flucht in Kärnten geschnappt worden. In Kärnten droht ihm nun weiteres juristisches Ungemach.
Um mehr als 3,2 Millionen Euro Umsatzsteuer hat der 57-Jährige den deutschen Fiskus geprellt, gemeinsam mit elf Komplizen. Ende Juni begann der Prozess in München, das Gericht bot ihm einen Deal an: Wenn er gesteht, erhält er maximal drei Jahre und drei Monate, wenigstens aber zwei Jahre und zehn Monate. Angeklagter und Staatsanwaltschaft akzeptierten den Vorschlag des Gerichts, mit dem man sich ein umfangreiches Beweisverfahren ersparte. Wassermann, der bis dahin stets erklärt hatte, zu Unrecht beschuldigt zu werden, legte mittels Verteidigererklärung ein Geständnis ab.
Er wurde schließlich wegen Steuerhinterziehung in 22 Fällen und versuchter Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sowie daneben zu einer Gesamtgeldstrafe von 350 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe der Tagessätze richte sich, so Gerichtssprecherin Barbara Stockinger, nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten. Die Auslieferungshaft, die er in Österreich verbüßt hat, wird auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet. Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Laut Stockinger ist dies auch nicht möglich, da dem Urteil eine sogenannte Verständigung im Strafprozess vorausging, welche eine sofortige Rechtskraft gesetzlich ausschließt.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat nach der Pleite der „Kärntner Tageszeitung“ gegen den Verurteilten ein Verfahren wegen des Verdachts des Betrugs, der Untreue und der betrügerischen Krida eingeleitet. „Dieses Verfahren ist abgebrochen worden, um abzuwarten, welches Urteil in München gefällt wird“, erklärte Staatsanwalts-Sprecher Markus Kitz. Nach Rechtskraft der Verurteilung werde man entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt werden soll. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft, eine Verurteilung in Klagenfurt würde eine Zusatzstrafe nach sich ziehen, da sich die Vorwürfe auf den Zeitraum vor dem Prozess in Deutschland beziehen.