Deutschland will Marktmacht der Digitalkonzerne begrenzen
Die deutsche Regierung will die Regeln für marktbeherrschende Onlineplattformen verschärfen und zugleich kleineren Unternehmen mehr Chancen bei der Digitalisierung einräumen. Das Kabinett hat den Entwurf des entsprechend novellierten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) beschlossen.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte: „Damit schaffen wir neue Wettbewerbsregeln für große Internetunternehmen und entlasten den Mittelstand.“
Für große marktbeherrschende Digitalunternehmen soll demnach die Missbrauchsaufsicht verschärft werden. Das Kartellamt soll mit einstweiligen Maßnahmen schneller reagieren können – „denn wenn ein Markt erst einmal verteilt ist, nützt es einem herausgedrängten Unternehmen nach Jahren nichts mehr, wenn ein Verstoß eines jetzt dominierenden Wettbewerbers festgestellt wird“, erläuterte Altmaier. Mittelständische Unternehmen sollen bei der Fusionskontrolle entlastet werden.
Große Plattformen mit marktübergreifender Bedeutung kann laut dem geplanten Gesetz etwa untersagt werden, bei der Darstellung von Suchergebnissen die eigenen Angebote gegenüber denjenigen von Wettbewerben zu bevorzugen. Nutzer sollen demnach die Möglichkeit haben, Zugang zu ihren eigenen Daten zu erhalten und diese auch mitzunehmen, falls sie auf andere Plattformen von Neuanbietern wechseln wollen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte insbesondere die künftig vorgeschriebene „grundsätzliche Datenteilung“ zwischen industriellen Herstellern und handwerklichen Dienstleistern: „Bislang beanspruchen Hersteller smarter Geräte die Daten, die bei der Nutzung anfallen, für sich allein. Und sie schließen damit handwerkliche Tätigkeiten aus, die auf diesen Daten basieren“, erklärte der Verband.
Besonders betroffen sind demnach etwa Werkstätten für Kraftfahrzeuge oder auch Landmaschinen, die Dienstleistungen nur anbieten könnten, wenn sie direkten Echtzeitzugang zu den Daten aus den Fahrzeugen haben. Auch bei Smart-Home-Systemen ergeben sich demnach Zugangsprobleme für unabhängige Serviceanbieter aus dem Elektro-, Heizung- und Klima- Handwerk.
Geplant ist zudem, dass das deutsche Bundeskartellamt Zusammenschlüsse erst dann prüft, wenn alle beteiligten Unternehmen in Deutschland mindestens einen jährlichen Umsatz von zehn Millionen Euro erreichen – bisher sind es fünf Millionen Euro. Die Behörde darf Zusammenschlüsse zudem dann nicht verbieten, wenn die Gründe nur „Bagatellmärkte“ mit einem Volumen von bis zu 20 Millionen Euro betreffen – die Grenze liegt hier bisher bei 15 Mio. Euro.