EuGH verhandelte über Umsatzsteuer auf ORF-Programmentgelt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung in Luxemburg mit der auf das ORF-Programmentgelt zu entrichteten Umsatzsteuer beschäftigt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat ihn darum ersucht zu klären, ob das Programmentgelt eine steuerbare Leistung ist und somit die monatlich anfallenden 1,86 Euro an Umsatzsteuer verrechnet werden dürfen. Mit einer Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts ist am 25. Mai zu rechnen.
In den meisten Fällen folgen die Luxemburger Richter dieser Empfehlung. Das Urteil wird allerdings erst drei bis sechs Monate nach Veröffentlichung der Schlussfolgerungen des EuGH-Anwalts erwartet.
Den Stein ins Rollen brachte der Prozessfinanzierer AdvoFin, der vor ein paar Jahren eine Sammelklage gegen die ORF-Tochter GIS startete. Hat AdvoFin mit seiner Klage Erfolg, muss künftig weniger an GIS-Gebühr bezahlt werden. Derzeit macht die zehnprozentige Umsatzsteuer auf das Programmentgelt 1,86 Euro aus. Aber auch eine Rückforderung von rund 100 Euro für die vergangenen fünf Jahre wäre möglich.