Hass im Netz: FPÖ fürchtet um Meinungsfreiheit
Die FPÖ nutzt die Wartezeit auf die von der Regierung verhandelten Pläne gegen Hass im Netz, um vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit zu warnen. Plattformen wie Facebook wären dadurch gezwungen, Zensur auszuüben, befürchteten die Abgeordneten Susanne Fürst und Harald Stefan am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Stattdessen verlangten sie die Ausweitung des Verhetzungsparagrafen.
Angesichts der Präsenz des Themas „Hass im Netz“ könne man meinen, es handle sich dabei um das größte Problem für die Gesellschaft, befand Fürst. Dabei gebe es schon jetzt viele strafrechtliche Regelungen etwa gegen Beleidigung, aber auch zivil- und medienrechtliche Bestimmungen. „Unserer Ansicht nach steckt etwas anderes dahinter“, so die FPÖ-Verfassungssprecherin: Ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit sowie staatliche Zensur sollten ermöglicht werden.
Die betroffenen Plattformen würden zudem ermächtigt, eine gerichtliche Funktion auszuüben, kritisieren die Freiheitlichen. Löschungen könnten sich weniger gegen Hassbotschaften im Netz, sondern vielmehr gegen ein „gewisses Meinungsspektrum“ richten, befürchtet Fürst. Zudem sei der Begriff „Hass“ unbestimmt – ebenso wie „Falschnachrichten“. Fürst: „Man will sich hier etwas von der Deutungshoheit zurückholen, die man in den sozialen Medien verloren hat.“
Als Gegenmodell schlägt die FPÖ daher vor, nicht die Plattformen, sondern die Medieninhaber – also die Nutzer selbst – in die Pflicht zu nehmen. Dies solle ab einer gewissen Zahl an Followern oder Abonnenten gelten. Konkrete Verantwortliche, die im Impressum aufscheinen, seien dann selbst für die Inhalte und Kommentare verantwortlich. Eindeutig rechtswidrige Botschaften müssten dann etwa binnen 24 Stunden gelöscht werden, im Zweifel entscheide ein Gericht.
Auch FPÖ-Justizsprecher Stefan sprach sich grundsätzlich dafür aus, Opfer vor beleidigenden Postings besser zu schützen. Er stieß daher noch in eine andere Richtung: Der Verhetzungsparagraf im Strafrecht müsse auf weitere Gruppierungen ausgeweitet werden, konkret auf Mitglieder von Vereinen – wie etwa auch Studentenverbindungen – sowie Berufsstände wie Polizisten und andere Gesellschaftsgruppen.
Zudem würde Stefan den Verhetzungsparagraf noch um einen „gezielten Vorsatz“ und die Gefährdung der öffentlichen Ordnung ergänzen. Unverständlich ist für Stefan auch, dass der Begriff „Hass“ in der Rechtsordnung verankert sein solle, da es sich ja um ein Gefühl handle. Daher habe man sich schon während der letzten freiheitlichen Regierungsbeteiligung auf die Einführung eines „Entschuldigungsgrundes“ bei „Affekthandlungen“ verständigt.