Interessensvertreter – Kriterien für neue Medienförderung
Interessensvertreter haben Kriterien für eine neu aufgestellte Journalismusförderung formuliert. Sie solle ein Vielfaches der derzeitigen Presseförderung betragen und an klare Qualitätskriterien gekoppelt sein, forderten die JournalistInnengewerkschaft in der GPA, der Presseclub Concordia, das Medienhaus Wien, der Presserat und Universitätsprofessoren in einer Aussendung am Montag.
„Unabhängig von einer etwaigen Vertriebsförderung darf es künftig eine Journalismusförderung nur dort geben, wo tatsächlich Journalismus stattfindet“, hielten die Interessensvertreter fest. Das beinhalte etwa die Anwendung des Journalistengesetzes wie auch Beschäftigung nach Kollektivvertrag sowie Mitbestimmung der Redaktionsmitglieder in Form von Redaktionsstatuten und Arbeitnehmervertretungen. Auch freie Journalistinnen und Journalisten müssten fair entlohnt werden und die Medienunternehmen „wirkungsvolle Gleichstellungspläne für Frauen“ aufweisen, so die Forderung.
Journalismusförderung solle es zudem nur bei Mitgliedschaft im Österreichischen Presserat geben. Dessen Entscheidungen zu etwaigen Fehltritten des eigenen Medienunternehmens müssten veröffentlicht werden. Weitere formulierte Kriterien sind etwa die klare Trennung von redaktionellen und bezahlten Inhalten, die Anzahl eigenrecherchierter Artikel im Verhältnis zum Umfang des Produkts sowie verpflichtende Aus- und Weiterbildungen.
Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) hat bereits angekündigt, die Medienförderung auf neue Beine stellen zu wollen. Wie diese künftig aussehen soll, wird in Medienkonferenzen mit Branchenvertretern aber auch Wissenschafterinnen und Wissenschaftern diskutiert. Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres vorliegen, sagte Raab im Jänner.