Medien-Digitalförderung: Lob und Kritik
Der Gesetzesentwurf für eine neue Medien-Digitalförderung erhält grundsätzlich positives Feedback. Im Begutachtungsverfahren, das am Freitag endete, gab es aber auch Bedenken: etwa, was Transparenz, Auswahlkriterien oder Verteilungsschlüssel betrifft.
Die Digitalförderung soll den heimischen Medienstandort im Wettbewerb mit den amerikanischen Online-Konzernen stärken. Dafür wird ein Fonds geschaffen, der digitale Transformationsprozesse von Tages-, Wochen- und Monatszeitungen sowie Privatrundfunksender und nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter unterstützt. Ausgeschlossen sind reine Digitalmedien, da diese laut Gesetzesentwurf nicht mehr transformiert werden müssen.
Dieser Ausschluss sorgt für Kritik. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) befürchtet in einer Stellungnahme, dass eine staatliche Förderung ausschließlich jener, die schon bisher am Markt teilnehmen, „nicht innovationsfördernd, sondern struktur- und geschäftsmodellstabilisierend“ wirke. Auch das „forum journalismus und medien“ (fjum) gibt zu bedenken, dass der Ausschluss dazu führe, dass „bereits existierende aber vor allem noch zu gründende journalistische Digitalmedien einen klaren Wettbewerbsnachteil bzw. höhere Markteintrittsbarrieren haben“. SPÖ und NEOS forderten bereits Ende Jänner eine derartige Adaption.
Der Fördertopf besteht aus einer Basis- und einer Projektförderung. Die Basisförderung soll ein Drittel der jährlichen Mittel ausmachen und nur an Tages- und Wochenmedien verlegerischer Herkunft ergehen. Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) sieht darin eine grobe Benachteiligung von Rundfunkanbietern. Auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKO), der Verband Freier Rundfunk Österreich und fjum kritisieren, dass der vorgesehene Verteilungsschlüssel wettbewerbsverzerrend wirke. Der Verband der Regionalmedien Österreich meint, dass auch Monatszeitungen Anspruch auf die Basisförderung haben sollten.
Für die Vergabe der Förderung ist die Regulierungsbehörde RTR zuständig. Ein fünfköpfiger Beirat soll sie bei der Mittelvergabe beraten. Der Presseclub Concordia kritisiert hier mangelnde Transparenz. Der vorliegende Gesetzesentwurf lasse zentrale Bestimmungen unklar und lagere sie in eine Förderrichtlinie aus, die derzeit nicht begutachtet werden könne. Auch der VÖP ortet eine „Unbestimmtheit des Gesetzes“ in Hinblick auf die Erlassung der RTR-Förderrichtlinien.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) erachtet es als sinnvoll, die Journalistengewerkschaft der GPA in den Fachbeirat miteinzubeziehen und diesen auf sieben Personen aufzustocken. ÖRAK kritisiert wiederum, dass Fachbeiratsmitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Das laufe einer transparenten Förderungspolitik zuwider.
Um Anspruch auf Förderung zu haben, müssen Tageszeitungen zumindest sechs und Wochenzeitungen mindestens zwei hauptberufliche Journalisten beschäftigen. Der ÖGB erachtet eine Erhöhung auf 12 (Tageszeitungen) bzw. sechs (Wochenzeitungen) für angemessen. Auch der Presseclub Concordia wünscht sich eine Aufstockung.
Einen Ausschluss von der Förderung setzt es für Medien, die im Jahr, das dem Förderansuchen vorausgeht, „wiederholt und systematisch“ zum gewaltsamen Kampf gegen Demokratie oder Rechtsstaat aufgerufen haben oder Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik befürworten. Demnach könnten demokratiefeindliche Medien nach einem Jahr Unterbrechung wieder um Förderung ansuchen, kritisierte der ÖGB und forderte eine strengere Vorgangsweise. Für die mit der Vergabe der Mittel betraute RTR ist wiederum unklar, ab wann eine „systematische“ Verletzung vorliegt. Die Behörde regt an, die Beurteilung auf gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Feststellungen zu stützen.
Als zusätzliches Förderkriterium erachtet der Presseclub Concordia eine ethische Selbstverpflichtung der Förderanwärter, etwa durch die Mitgliedschaft im Presserat, und ein transparentes Fehlermanagement als sinnvoll. Auch die NEOS verlangten Ende Jänner die Einbeziehung weiterer Förderkriterien wie einen Fokus auf Ausbildung, Qualität und Diversität in den Redaktionen. Der Österreichische Behindertenrat fordert die Bindung der Förderung an eine Barrierefreiheit der Inhalte.
Die Medien-Digitalförderung soll ab 2022 jährlich 15 Millionen Euro betragen. Heuer werden einmalig 34 Millionen Euro, davon 19 Mio. rückwirkend für 2020 ausgeschüttet. Die Förderung speist sich aus den Einnahmen der Anfang 2020 eingeführten Digitalsteuer, die speziell auf große internationale Internetkonzerne abzielt. Die WKO erachtet den Umfang als zu gering. Schließlich würden die Einnahmen aus der Digitalsteuer im Vorjahr rund 50 Mio. Euro betragen. Fjum wünscht sich, dass 100 Prozent dieser Einnahmen in den Fördertopf fließen.