Neues Gesetz zu „Hass im Netz“ nimmt Form an
Über das breit verhandelte Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ wird auch diese Woche von den Regierungspartnern weiter verhandelt werden. Dabei hoffen sowohl ÖVP als auch Grüne auf weitere Teilerfolge. Offen ist noch zum Teil, welche Online-Medien genau von der sogenannten Plattformverantwortlichkeit betroffen sein sollen.
Mehrere Verhandlungsrunden in den vergangenen Wochen haben bei beiden Materien keine Einigung gebracht. Offen ist etwa, welche Unternehmen von den neuen Regeln zur Plattformverantwortlichkeit konkret betroffen sein sollen. Fix ist mittlerweile zur Freude der Grünen, dass Zeitungsforen ausgenommen werden sollen. Für das unbefugte Fotografieren des Intimbereichs – Stichwort Upskirting – soll künftig bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe drohen.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte vergangene Woche beteuert, dass man mittlerweile in der Finalisierung sei. Es fehlten nur noch Kleinigkeiten – dem Vernehmen nach legistische, nicht inhaltliche. Strafrechtlich soll das Gesetz dafür sorgen, dass Cybermobbing nicht erst bei „fortgesetzter Belästigung“ verfolgt werden kann. Auch Verhetzung soll im Strafgesetzbuch neu definiert werden.