Wirtschaftskammer verbietet Inserate in parteinahen Medien
Wie von Präsident Harald Mahrer angekündigt hat das erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer strengere Compliance-Regeln unter anderem für Inserate beschlossen. Der Beschluss erfolgte wie bei einem Hintergrundgespräch angekündigt auf seinen Vorschlag im Rahmen der Selbstverwaltung der Kammer. Der gilt für alle Wirtschaftskammerorganisationen samt der 694 rechtlich eigenständigen Körperschaften sowie Arbeitsgemeinschaften und Töchter mit Mehrheitsbeteiligung.
Laut Angaben der Kammer gegenüber der APA sind nun „keine Inserate und Werbeschaltungen in elektronischen Medien und in Printmedien und keine Druckkostenzuschüsse“ mehr erlaubt, „wenn deren Medieninhaber politische Parteien oder bei den Urwahlen in der Wirtschaftskammer-Organisation kandidierende Wählergruppen sind“.
Zudem darf es „keine Personalüberlassungen für politische Parteiarbeit“ mehr geben. Ebenso darf es „keine Finanzierung von Parteien durch Mitglieds- oder Förderbeiträge bzw. keine Beteiligung an/Förderung für Unternehmen, an denen eine Partei oder nahestehende Organisation oder Teilorganisation einer Partei zumindest 5 Prozent der Anteile direkt oder 10 Prozent der Anteile oder Stimmrechte indirekt hält“.
„Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir klare Richtlinien und sehen diesen als Vorbild für andere öffentliche Institutionen“, sagte Mahrer. „Die neuen Regelungen gelten ab sofort für die gesamte Wirtschaftskammer-Organisation.“
ÖVP-Wirtschaftsbundpräsident Mahrer hatte sich beim Hintergrundgespräch zwar nicht zur Wirtschaftsbund-Affäre in Vorarlberg äußern wollen, sah aber grundsätzlich doch Handlungsbedarf bei der Vergabe von Inseraten durch Körperschaften öffentlichen Rechts wie seiner Wirtschaftskammer (WKÖ). Er kündigte strengere Regeln an, weil es „nichts zu verheimlichen“ gebe. Ebenso gefragt sei aber auch der Gesetzgeber.
Bei der Inserate-Affäre des ÖVP-Wirtschaftsbundes in Vorarlberg geht es darum, ob über Inserate verdeckte Parteispenden geflossen sind, aber auch um den Verdacht der Steuerhinterziehung. „Ich will mir mein Bild abschließend machen“, wehrte Mahrer ab.
Für die Kammer und all ihre eigenständigen Gesellschaften kündigte Mahrer die nun beschlossene Richtlinie an, die gewisse Inserate verbietet. Denn bei einem gewissen „Mikrovolumina“ von Inserate-Schaltungen dürfte nicht auszuschließen sein, dass diese in Fraktionsmedien flossen. Laut Mahrer hatten diese „Mikrovolumina“ zuletzt in Vorarlberg den höchsten Wert erreicht.
Die Kammer und ihre vielen Teilorganisationen meldeten bei der RTR im Vorjahr Medien-Kooperationen, Inserate-Schaltungen, Informationen, Werbung und Ähnliches im Wert von 16,2 Mio. Euro. „Wir schalten aber natürlich mehr, weil da gibt es eine Meldegrenze (von 5.000 Euro, Anm.)“, sagte der Kammerchef. „Die Gesamtsumme aller Schaltungen, Werbeaktivitäten und Medienkooperationen machte voriges Jahr 22,6 Mio. Euro aus. Das betrifft die Wirtschaftskammer Österreich, alle Landeskammern, alle 694 eigenständige rechtlich eigenständigen Körperschaften – alle Innungen, alle Fachgruppen, alle Fachverbände und ausgegliederten Gesellschaften wie das Wifi“, sagte Mahrer.
Das Delta beläuft sich auf 6,4 Mio. Euro. Nun will Mahrer im Sinne der Transparenz gern Kleinschaltungen „wenn es gesetzlich so vorgeschrieben wird bis Null runter“ melden, „weil es gibt da nix zum Verheimlichen. Ich glaube, das ist eine Debatte, die man auf der gesetzgebenden Ebene führen muss – für alle öffentlichen Rechtsträger, alle Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn die Zeichen der Zeit so sind. Da ist nichts Ehrenrühriges dran, das soll für alle gelten“, holt er auch andere Sozialpartner wie Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Arbeiterkammer (AK) mit ins Boot.