Video-on-Demand steht bei Digital Natives hoch im Kurs – ein Trend, den sich Mobilfunkanbieter zunutze machen
Jugendliche Mediennutzer sind Fans der mobilen Kommunikation. Vor allem über Smartphone und Laptop werden Videos abgerufen. Gratis-Plattformen wie YouTube, Vimeo und Co. stehen dabei an erster Stelle. Klassisches Fernsehen hingegen verliert an Bedeutung. Bereits über die Häfte (52 Prozent) der Bewegtbildnutzung Jugendlicher wird aktuell von Video- on-Demand (VoD) eingenommen. Das besagt die aktuelle Studie „My Screens IV“ der Mediaagentur Initiative. Die Prognose: VoD wird zunehmend den programmatischen Strukturen des traditionellen Fernsehens Konkurrenz machen. Je jünger die untersuchte Generation, desto eher nutzen Studienteilnehmer ihr Smartphone als ‚Tor zur Welt‘. Die ursprünglichen Funktionen des Handys nehmen neben dem Gebrauch für Freizeit und Unterhaltung eine marginale Rolle ein. Video- und Musik-Streaming am Handy gehören mittlerweile zum Alltag der jungen Erwachsenen. Der deutsche Mobilfunkanbieter Telekom reagiert auf die Entwicklung: Er bietet Mobiltarif-Kunden Gratis-Streaming an. Neben anderen Webinhalten wird das Fernsehprogramm nun on Demand und mobil verfügbar. In Österreich bietet A1 zwar kostenpflichtige, aber ähnliche Services für A1-NOW- und TV-Plus-Kunden an. Die Filmstreaming-Angebote sind aber nicht nur ein kostengünstiges Extra für die Kunden, sondern entfachen zudem eine heiße Debatte rund um Fragen der Netzneutralität und des Urheberrechts.
Zwei-Klassen-Internet. Bei der deutschen Telekom können Kunden seit April auf kostenfreies Musik und Video-Streaming zugreifen. ‚Stream On‘ nennt sich der Dienst, über den auch TV-Kanäle abgerufen werden können. Mit dem Musik- und Videodienst etabliert die deutsche Telekom eine Art ‚Zwei-Klassen-Internet‘: Die Dienste werden nicht auf das reguläre Datenvolumen angerechnet. Ist das Datenvolumen bereits gedrosselt, kann ‚Stream On‘ nicht mehr genutzt werden. Aktuell prüft die Bundesnetzagentur, ob der Service gegen die Grundsätze der Netzneutralität verstößt. Diese soll den diskriminierungsfreien Zugang bei der Nutzung von Datennetzen garantieren. Die Telekom versichert hingegen, dass alle Internetanbieter gratis am Streaming-Dienst teilnehmen können.
Fernsehen nachholen. In Österreich startete A1 im Jahr 2016 mit A1NOW eine senderübergreifendeT V-Thek mit Live-Streaming-Funktion. Auch A1-TV-Kunden haben seit Anfang des Jahres Zugriff. Mit dem Service ‚View Control‘ können Sendungen außerdem bis zu sieben Tage im Nachhinein aufgerufen werden. Zudem gibt es eine Aufzeichnungsfunktion. „Der Kunde kann TV-Inhalte mit dem persönlichen Online-Videorekorder aufzeichnen. Wir verschieben also den persönlichen Videorekorder in die Cloud“, erklärt Margarete Schramböck, Geschäftsführerin von A1. Auch vor- oder zurückspulen lassen sich die Sendungen. Besonders die Aufzeichnungsfunktion sorgt für kritische Stimmen aus der österreichischen Medienszene. Walter Zinggl, Geschäftsführer von IP Österreich, bezeichnet diese als „extrem diskussionswürdig“. Grund dafür sind Urheberrechtsfragen: „Services wie dieser greifen in ein Vertragsverhältnis ein, das unsere Sender mit den Content-Herstellern haben. In diesen Verträgen ist klar definiert, wann und in welchen Abständen wir den Content ausstrahlen können. Solche Services machen uns vertragsbrüchig, ohne dass wir in irgendeiner Form Verursacher sind“, so Zinggl. Nicht nur die vermeintliche Verletzung des Urheberrechts, auch die Skip-Funktion, die Zusehern das Überspringen von Werbeblöcken ermöglicht, dürfte Fernsehschaffenden ein Dorn im Auge sein. Bereits zuvor hatten der ORF und die Privatsender verkündet, rechtliche Schritte gegen A1 zu prüfen; eine Ankündigung, der bislang keine Konsequenzen gefolgt sind.