Durch illegale Praxis Monopolstellung bei Internetsuche
Tech-Gigant Alphabet verliert wegweisenden Rechtsstreit in Washington D.C.: US-Bundesrichter Amit Mehta stimmt Klage des US-Justizministeriums und zahlreicher US-Staaten zu und spricht Google schuldig, mit seiner Suchmaschine eine illegale Monopolbildung betrieben zu haben. Online-Vermarkterkreis bereitet Forderungs- und Lösungskatalog für europäische Entscheidungsträger vor.
Googles Mutterkonzern Alphabet gerät in den USA unter Druck, denn am Montag urteilte US-Bundesrichter Amit Mehta in Washington D.C., dass sich der Technologieriese Google durch seine Voreinstellung als Standard bei Webbrowsern ein illegales Monopol bei Online-Suchen und der damit verbundenen Werbung erschaffen habe. Das Urteil bezieht sich auf Milliardensummen, die Google in den vergangenen Jahren an andere Unternehmen gezahlt hat, um für die standardmäßige Vorinstallation seiner Suchmaschine auf deren Geräten und Internetbrowsern zu sorgen. Damit wurde der Klage des US-Justizministeriums und mehrerer US-Staaten Recht gegeben und der Weg für einen richtungsweisenden Anschlussprozess geebnet.
„Ähnlich wie US-Justizminister Merrick Garland können auch wir hier in Europa dieses Urteil als historischen Sieg bezeichnen. Aufbauend auf dem aktuellen Urteil des US-Gerichts und dem überraschenden Strategiewechsel von Google für Drittanbieter-Cookies fordern wir als OVK alle politischen Entscheidungsträger hierzulande auf, endlich Schritte zu ergreifen, um ihre Abhängigkeiten von Google zu reduzieren und demokratische Freiheiten sowie Medien- und Meinungspluralität zu gewährleisten“, kommentiert Eugen Schmidt (AboutMedia), Leiter des Online-Vermarkterkreises (OVK).
Richtungsweisendes Urteil stellt Praktiken von Google in Frage
Google kontrolliert rund 90 Prozent des Marktes für Internet-Suchen und zahlte im Jahr 2021 etwa 26,3 Milliarden US-Dollar an Elektronikgeräte-Hersteller, damit die Google-Suche standardmäßig auf Smartphones und Browsern eingestellt ist, um seinen dominanten Marktanteil zu behalten. Laut der US-Regierung hat sich Google mit seiner Praxis unrechtmäßig „eine Mauer um sein Suchmaschinenmonopol erschaffen“. Google kündigte an, Berufung gegen das aktuelle Urteil einzulegen. Über die von Google zu entrichtenden Strafzahlungen und weitere Konsequenzen aus dem Schuldspruch soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Über den Online-Vermarkterkreis
Der Online-Vermarkterkreis Austria (OVK Austria) ist die Interessenvertretung der österreichischen Digitalvermarkter und -Publisher im Rahmen des iab austria. Sein Zweck ist die nachhaltige und wirtschaftliche Entwicklung des digitalen Werbemarktes in Österreich. Die obersten Ziele sind die Initiierung und Durchführung von Maßnahmen sowie deren Kommunikation im Bereich Markttransparenz, Werbequalität, Planungseffizienz, Standardisierung von Werbeformaten, mit dem Augenmerk auf stetig veränderte und wachsende Anforderungen für Vermarkter – jedoch abgestimmt mit den Bedürfnissen von Werbetreibenden. Darüber hinaus engagiert sich der OVK auch in nationalen und internationalen Gremien für die Weiterentwicklung der Branche. Leiter des OVK im iab austria ist Eugen Schmidt, Geschäftsführer von AboutMedia. Teilnehmer am OVK Austria sind Michael Buchbinder (ProSiebenSat.1 PULS 4), Elisabeth Frank (IP Österreich), Pierre Greber (COPE Content Performance), Martin Kaindel (Manstein Zeitschriftenverlag), Alexander Leitner (Goldbach Austria), Bernd Platzer (Purpur Media), Maximilian Pruscha (YOC), Michael Prüwasser (Der Standard), Matthias Seiringer (ORF-Enterprise) und Christopher Sima (Krone Multimedia). Weitere Informationen auf iab-austria.at/ovk