KommAustria: FPÖ-Video verstieß gegen Diskriminierungsverbot
Das E-Card-Video der FPÖ, das im Vorjahr für Aufregung sorgte, stellt einen „schwerwiegenden“ Gesetzesverstoß dar. Zu diesem Schluss kam die Medienbehörde KommAustria in einer aktuellen Entscheidung, die online veröffentlicht wurde. Die Freiheitlichen hatten das Thema „E-Card-Missbrauch“ mit einer Figur namens „Ali“, die einen Fes trug, illustriert: diskriminierend, befand die Medienbehörde.
Der Clip wurde auf FPÖ-TV (für wenige Stunden) sowie auf Facebook ausgestrahlt. Ersteres gilt laut Audiovisuellem Mediendienste-Gesetz (AMD-G) als audiovisueller Mediendienst, betrieben vom FPÖ-Parlamentsklub. Da in dem Video die FPÖ und ihre Initiative für ein Foto auf der E-Card explizit betont wird, ging die Behörde davon aus, dass es sich „um Imageförderung zugunsten der FPÖ und damit um ideelle Werbung“ im Sinne des Gesetzes handelte.
In Paragraf 31 des Gesetzes werden die Richtlinien für audiovisuelle kommerzielle Kommunikation festgelegt. Darunter fällt auch ein explizites Diskriminierungsverbot nach Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Nationalität, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung.
Dagegen verstieß das Video, stellte die KommAustria fest: „Der Fes als typisch orientalisch-islamisches Kleidungsstück sowie die beiden Vornamen ‚Ali‘ und ‚Mustafa‘ lassen den Durchschnittsbetrachter unmissverständlich auf eine fremdländische, genauer eine orientalisch-islamische Herkunft dieser beiden Proponenten schließen. Zudem sehen sich ‚Ali‘ und ‚Mustafa‘ sehr ähnlich, wodurch offensichtlich die Absicht verfolgt wurde, diese Personengruppe in Bausch und Bogen als typischerweise Sozialmissbrauch begehend darzustellen.“
Die FPÖ hatte dies in ihrer Stellungnahme verneint – der Fes sollte nur verdeutlichen, dass sich zwei Personen auf den ersten Blick ähneln könnten. Man hätte auch zwei Holzfäller namens Hans und Franz mit Tiroler Hut zeigen können, erklärten die Freiheitlichen. Die KommAustria überzeugte das aber nicht, und hypothetische Überlegungen könnten auch gar kein Maßstab in einem Verfahren sein, meinte sie.
Der FPÖ wurde aufgetragen, die Entscheidung auf FPÖ-TV zu veröffentlichen. Sie ist allerdings nicht rechtskräftig, die FPÖ kann dagegen berufen. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt indes bereits in der selben Causa gegen den freiheitlichen Klubobmann Johann Gudenus. Der Antrag auf seine Auslieferung war im Frühling im Nationalrat noch abgelehnt worden. Nach der Ibiza-Affäre legte er sein Mandat zurück, womit er seine Immunität verlor.
Die KommAustria-Entscheidung: