Medienbehörde schreibt bundesweite Privatradio-Zulassung aus
Die Medienbehörde KommAustria schreibt nach einem knappen Jahr erneut eine bundesweite Privatradio-Zulassung aus. Die Antragsfrist beginnt am 13. Dezember 2018 und endet am 17. Juni 2019, teilte die Behörde am Dienstag in einer Aussendung mit.
Radioveranstalter haben die Möglichkeit, unter Zusammenlegung mehrerer regionaler UKW-Zulassungen einen Antrag auf Erteilung einer bundesweiten Privatradio-Zulassung zu stellen. „Eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung einer bundesweiten Zulassung ist, dass mit der Summe der Versorgungsgebiete, die die Antragstellerin mitbringt, eine technische Reichweite von mindestens 60 Prozent der Bevölkerung erreicht wird“, erklärte KommAustria-Vorsitzender Michael Ogris.
Um eine bundesweite Zulassung zu schaffen, können Inhaber von Radiolizenzen, die ihren Sendebetrieb seit mindestens zwei Jahren unbeanstandet ausüben, einer Kapitalgesellschaft die Übertragung der Zulassung zusagen. Die Gesellschaft kann dann eine bundesweite Lizenz beantragen, wodurch die ursprünglich eigenständigen Versorgungsgebiete zu einem zusammengefasst werden. Bereits mit dem vorgelagerten Antrag auf Ausschreibung der bundesweiten Zulassung muss die Antragstellerin zumindest glaubhaft darlegen, dass 60 Prozent der Bevölkerung technisch versorgt werden können. Die Detailprüfung erfolgt dann in Zusammenhang mit dem eigentlichen Antrag.
Die KommAustria hat zuletzt Ende Dezember 2017 eine bundesweite Privatradio-Zulassung ausgeschrieben. Ein dazu eingelangter Antrag wurde im März jedoch abgewiesen, da er die 60-Prozent-Schwelle nicht erreichte. Dieses Verfahren liegt in zweiter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht.
Ausschreibung auf der Homepage der RTR-GmbH: