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Firmenname auf der SMS: Neue Regeln für Nachrichten an Kunden

Eine Terminbestätigung, eine Abholnachricht oder ein Hinweis zum Lieferstatus: Viele Unternehmen informieren ihre Kunden per SMS. Wird dabei ein Firmenname statt einer Telefonnummer als Absender angezeigt, muss diese Kennung seit Oktober in Österreich registriert sein. Andernfalls erreicht die Nachricht ihren Empfänger nicht.

© MedienManager / KI-generierte Illustration
Smartphone mit SMS und markiertem Firmennamen als Absender.
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Mehr als 9.000 Beschwerden zu Betrugs-SMS hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) heuer bereits registriert. Häufig nutzen Betrüger dabei einen vertraut wirkenden Namen als Absender. Österreich hat deshalb die Regeln für solche alphanumerischen Absenderkennungen verschärft. Seit 1. Oktober 2026 dürfen SMS mit einem textbasierten Absendernamen nur zugestellt werden, wenn die Kennung im öffentlichen Verzeichnis der RTR eingetragen ist. Nicht registrierte Kennungen werden vor der Zustellung ausgesondert.

Für Betriebe ist das eine Frage der Kundenkommunikation. Kommt die Erinnerung an einen Termin oder die Nachricht über eine abholbereite Bestellung nicht an, fehlt eine Information, auf die der Kunde möglicherweise wartet. Die Regel betrifft auch automatisch versendete SMS aus Buchungsprogrammen, Shops oder anderen Anwendungen, sofern beim Empfänger ein Name anstelle einer Telefonnummer erscheint.

Welcher Name darf als Absender erscheinen?

Eine Kennung muss ihrem Inhaber eindeutig zugeordnet werden können. Dafür kommen laut RTR etwa der Handelsname, eine Marke oder ein Produktname infrage. Allgemeine Bezeichnungen wie „Reservierung“ oder „Zahnarzt“ reichen nicht aus. Auch eine ähnliche Internetadresse allein gilt nicht als ausreichende Begründung für die Verwendung eines Namens.

Ein klar zuordenbarer Absender erleichtert Kunden zugleich das Erkennen einer erwarteten Nachricht. Gerade Betriebe, die regelmäßig SMS verschicken, sollten daher wissen, welcher Name auf dem Mobiltelefon tatsächlich angezeigt wird. Das ist nicht immer offensichtlich, wenn ein externer Dienstleister den Versand im Hintergrund übernimmt.

Der Versanddienstleister ist der erste Ansprechpartner

Unternehmen können ihre Kennung im öffentlichen RTR-Verzeichnis nachsehen. Bestehen Zweifel am Eintrag oder funktioniert der Versand nicht wie erwartet, verweist die RTR an den jeweiligen SMS-Dienstleister. Er kann klären, unter welcher Kennung die Nachrichten versendet werden und ob deren Registrierung korrekt erfolgt ist.

Das ist besonders bei mehreren Anwendungen relevant: Ein Unternehmen kann SMS aus seinem Terminsystem, dem Webshop und einem separaten Marketingwerkzeug versenden. Jeder dieser Wege sollte mit der tatsächlich verwendeten Absenderkennung überprüft werden. Eine Testnachricht an ein österreichisches Mobiltelefon zeigt zudem, welcher Absender beim Empfänger erscheint und ob die Nachricht ankommt.

Wer einen internationalen Versanddienst nutzt, sollte auch den Zustellweg ansprechen. Der direkte Versand von SMS mit textbasiertem Absender aus dem Ausland an österreichische Kunden ist nach Angaben der RTR untersagt. Ob und wie der beauftragte Anbieter die Nachrichten über einen zulässigen Weg zustellt, muss dieser beantworten.

Mehr Kontrolle über Absendernamen

Mitte Oktober waren laut RTR bereits mehr als 8.500 Kennungen im Verzeichnis eingetragen. Die Registrierung soll verhindern, dass Dritte einen fremden Firmennamen als SMS-Absender verwenden. Für Kunden wird damit ein häufiger Ansatzpunkt für Täuschungen erschwert; für Unternehmen ist die korrekte Eintragung Voraussetzung dafür, dass ihre Nachrichten unter dem vorgesehenen Namen zugestellt werden.

Der Inhalt einer SMS verlangt weiterhin Aufmerksamkeit. Ein eingetragener Absender sagt für sich genommen nichts über die Sicherheit eines enthaltenen Links aus. Bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen empfiehlt die RTR, keine Bank- oder Zahlungsdaten über verlinkte Formulare einzugeben.

Für Betriebe lässt sich die Umstellung auf eine konkrete Prüfung herunterbrechen: Welcher Absender erscheint bei unseren Kunden, ist diese Kennung registriert und welcher Dienstleister verantwortet den Versand? Wer diese Fragen beantworten kann, hat die Grundlage für eine verlässliche SMS-Kommunikation geschaffen.